Medizinrecht
3 Min Lesezeit

Fehlerhafte Rhinoplastik

Geschrieben von
Laura Brockhaus
Veröffentlicht am
13.12.2013

Ein Münchner Facharzt für ästhetische und plastische Chirurgie führte bei unserem Mandanten im Jahr 2010 ein ästhetische und funktionelle Nasenkorrektur durch.

Im Rahmen dieser Operation kam es zu einer nahezu vollständigen Recession beider Nasenmuscheln des Patienten. Als Folge entstand ein ausgeprägtes Empty- Nose- Syndrom (ENS) wodurch die Atemluft nicht mehr ausreichend befeuchtet werden kann. Der Nasenschleim kann seine natürliche Reinigungsfunktion des Nasenraumes nicht mehr ausreichend erfüllen. Der Nasenschleim verdickt, es kommt zu schmerzhafter Krustenbildung. Die Funktionsfähigkeit der Nase ist erheblich eingeschränkt.

Ein nasaler Zyklus findet seither nicht mehr statt.

Die Patientenanwalt AG verklagt den Operateur u.a. auf Schmerzensgeld.

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Laura Brockhaus
Patientenanwältin
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