Bei unserem Mandanten wurde eine Hüftoperation vorgenommen, die jedoch behandlungsfehlerhaft war. Dies wurde nach einem Gutachten der Landesärztekammer festgestellt. Die Haftpflichtversicherung der gegnerischen Ärzte war daher bereit, den Fall zu regulieren und zahlte zunächst einen Betrag in Höhe von 25.000,00 €. In dieser Sache wird nun weiter verhandelt.
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Seit mehr als 20 Jahren verhelfen wir Patienten zu Gerechtigkeit
Bereits zum fünften Mal in Folge ausgezeichnet:In der 2024 erschienenen Auflage des renommierten Rankings „Deutschlands beste Anwälte“ wurde Patientenanwalt AG – wie schon in den Jahren 2020 bis 2023 – erneut vom Handelsblatt in Kooperation mit dem US-Verlag Best Lawyers als Kanzlei des Jahres im Medizinrecht ausgezeichnet.

Ausgezeichnet mit dem DGQA-Gütesiegel „TOP Kanzlei für Medizinrecht 2025 – GOLD“. Diese Auszeichnung erhalten ausschließlich Kanzleien, die durch überdurchschnittliche Fachkompetenz, Mandantenzufriedenheit und transparente Arbeitsweise überzeugen. Vergeben von der Deutschen Gesellschaft für Qualitätsanalysen (DGQA).
