Behandlungsfehler Augen-OP: Ihr Recht auf Schmerzensgeld
Eine Augenoperation kann das Sehvermögen verbessern, doch leider kommt es vor, dass Patienten durch Behandlungsfehler geschädigt werden. In solchen Fällen haben Betroffene möglicherweise Anspruch auf Schmerzensgeld und Schadensersatz. Dieser Artikel beleuchtet die Thematik der Behandlungsfehler bei Augenoperationen, die Rechte der Patienten und wie Sie vorgehen sollten, wenn Sie den Verdacht auf einen Behandlungsfehler hegen.

Behandlungsfehler bei einer Augen-OP dürfen nicht folgenlos bleiben.
Haben Sie nach Ihrem Eingriff mit Sehminderungen oder Schmerzen zu kämpfen? Wenn bei einer Augen-OP etwas schiefgeht, liegt die Ursache oft in chirurgischen Fehlern oder einer mangelhaften Aufklärung. Ob Netzhautschäden, Infektionen oder dauerhafter Sehverlust – als Patient müssen Sie gesundheitliche Schäden durch einen Behandlungsfehler bei der Augen-OP nicht einfach hinnehmen. Wir prüfen Ihren Fall genau, untersuchen medizinische Versäumnisse und setzen Ihre Ansprüche auf Schmerzensgeld und Entschädigung konsequent für Sie durch.
Was sind Behandlungsfehler bei Augenoperationen?
Ein Behandlungsfehler wird im Medizinrecht als eine fehlerhafte Behandlung definiert, die nicht dem aktuellen Stand des medizinischen Wissens und Könnens entspricht. Dies bedeutet, dass ein Augenarzt oder eine Augenärztin bei einer Augenoperation anders gehandelt hat, als es von einem sorgfältigen Arzt in der gleichen Situation erwartet worden wäre.
Ein solcher Fehler kann sich beispielsweise auf die Operation selbst, die Vor- oder Nachsorge beziehen und zu einer Schädigung des Auges oder des Sehvermögens des Patienten führen
Ursachen von fehlerhaften Augenoperationen
Die Gründe für eine fehlgeschlagene Augenoperation sind vielfältig und reichen von der ersten Diagnose bis zur Nachsorge. Oft führen bereits Befunderhebungsfehler zu Komplikationen, wenn Vorerkrankungen oder individuelle Risikofaktoren nicht ausreichend berücksichtigt werden.
Während des Eingriffs können operative Fehler – wie die Fehlpositionierung einer Kunstlinse oder Verletzungen der Netzhaut – schwerwiegende Schäden verursachen. Auch eine mangelnde Sorgfalt in der postoperativen Betreuung führt immer wieder zu vermeidbaren Komplikationen.
Besonders häufig treten solche Behandlungsfehler bei Laseroperationen zur Korrektur von Fehlsichtigkeiten oder beim Einsatz von Kunstlinsen (Grauer Star) auf. Im schlimmsten Fall droht durch eine Netzhautablösung die Erblindung eines Auges. Ein Behandlungsfehler bei einer Augen-OP darf jedoch nicht folgenlos bleiben:
Betroffene haben oft einen berechtigten Anspruch auf Schmerzensgeld und Schadensersatz. Um diesen konsequent durchzusetzen, ist es entscheidend, die Krankenunterlagen fachmännisch zu prüfen und durch medizinische Gutachten klären zu lassen, ob ein haftungsbegründetes Versäumnis vorliegt.
Anspruch auf Schmerzensgeld
Rechtsgrundlagen
Wenn einem Patienten durch einen Behandlungsfehler ein Schaden entstanden ist, kann ein Anspruch auf Schmerzensgeld bestehen. Die Rechtsgrundlagen hierfür finden sich im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), insbesondere in § 253 BGB.
Dieser Paragraph regelt den Schadensersatz für immaterielle Schäden, also Schäden, die nicht unmittelbar das Vermögen betreffen. Im Medizinrecht ist der Anspruch auf Schmerzensgeld ein wichtiger Ausgleich für die erlittenen körperlichen und seelischen Beeinträchtigungen, die durch den Behandlungsfehler durch den Augenarzt verursacht wurden.
Wie wird Schmerzensgeld berechnet?

Die Berechnung von Schmerzensgeld ist komplex und berücksichtigt verschiedene Faktoren. Dazu gehören die Art und Schwere der Verletzung, die Dauer der Behandlung, die Intensität der Schmerzen und die bleibenden Schäden. Auch psychische Belastungen, die der Patient infolge des Behandlungsfehlers durch den Augenarzt erleidet, werden berücksichtigt.
Es gibt keine festen Tabellen, aber Gerichte orientieren sich an bereits entschiedenen Fällen, sogenannten Schmerzensgeldtabellen. Ein Sachverständiger kann helfen, die angemessene Höhe des Schmerzensgeldes zu bestimmen. Auch die Sehfähigkeit des Auges spielt hier eine wichtige Rolle.
Beispiele und Fallstudien
Die Höhe des Schmerzensgeldes variiert stark je nach Fall. Bei leichteren Behandlungsfehlern, die zu vorübergehenden Beeinträchtigungen führen, können einige hundert Euro zugesprochen werden. Bei schweren Behandlungsfehlern, die zu dauerhaften Schäden wie einer Netzhautablösung oder gar zur Erblindung des rechten Auges oder linken Auges führen, können die Beträge erheblich höher sein.
In manchen Fällen wurde Euro Schmerzensgeld in Höhe von 15.000 Euro oder mehr zugesprochen. Es ist wichtig, die individuellen Umstände des Falles zu berücksichtigen und sich von einem Anwalt beraten zu lassen, um den Anspruch auf Schmerzensgeld und Schadensersatz geltend zu machen, wenn dem Patienten ein Behandlungsfehler unterlaufen ist. Eine fehlerhafte Augenoperation kann zu hohem Schmerzensgeld führen.
Schadensersatz bei Behandlungsfehlern
Voraussetzungen
Ein Anspruch auf Schadensersatz bei einem Behandlungsfehler durch den Augenarzt setzt voraus, dass eine fehlerhafte Behandlung vorliegt, die zu einer Gesundheitsschädigung des Patienten geführt hat. Dies bedeutet, dass die Behandlung nicht dem aktuellen medizinischen Standard entsprochen haben muss und dadurch ein vermeidbarer Schaden entstanden ist.
Zudem muss ein Kausalzusammenhang zwischen dem Behandlungsfehler und dem Schaden bestehen. Der Patient muss also beweisen, dass die Verschlechterung seiner Sehkraft oder eine andere Beeinträchtigung direkt auf den Behandlungsfehler zurückzuführen ist.
Unterschied zwischen Schmerzensgeld und Schadensersatz
Obwohl beide Begriffe im Zusammenhang mit Behandlungsfehlern durch den Augenarzt oft genannt werden, gibt es einen wesentlichen Unterschied zwischen Schmerzensgeld und Schadensersatz. Schmerzensgeld ist ein Ausgleich für immaterielle Schäden, also für die erlittenen Schmerzen, Leiden und psychischen Beeinträchtigungen infolge des Behandlungsfehlers.
Schadensersatz hingegen dient dem Ausgleich materieller Schäden, wie beispielsweise Verdienstausfall, Behandlungskosten oder Kosten für eine Haushaltshilfe. Beide Ansprüche können im Falle eines Behandlungsfehlers durch den Augenarzt geltend gemacht werden, um den Schaden des Patienten umfassend zu kompensieren.
Prozessuale Schritte zur Durchsetzung von Schadensersatz
Um Schadensersatz und Schmerzensgeld nach einer fehlerhaften Augenoperation durchzusetzen, sind bestimmte prozessuale Schritte erforderlich. Zunächst sollte der Patient die Krankenunterlagen anfordern und diese von einem medizinischen Sachverständigen begutachten lassen, um festzustellen, ob tatsächlich ein Behandlungsfehler vorliegt.
Anschließend sollte der Anspruch auf Schmerzensgeld und Schadensersatz schriftlich gegenüber dem Augenarzt oder der Augenklinik geltend gemacht werden. Gelingt keine außergerichtliche Einigung, kann Klage vor dem zuständigen Gericht erhoben werden. In diesem Fall liegt die Beweislast grundsätzlich beim Patienten.
Die außergerichtliche Einigung

Bevor der förmliche Rechtsweg beschritten wird, ist es oft sinnvoll, eine außergerichtliche Einigung mit dem Augenarzt oder der Klinik anzustreben. In einem Schlichtungsverfahren oder einer Mediation können die Beteiligten eine einvernehmliche Lösung finden.
Das spart nicht nur Zeit und Kosten, sondern vermeidet auch die emotionale Belastung eines langwierigen Gerichtsverfahrens. Eine faire Abfindung ermöglicht es Betroffenen, sich schneller auf ihre Genesung zu konzentrieren.
Der Rechtsweg
Sollte eine Einigung scheitern, bleibt der Gang vor Gericht. Hier stehen die medizinrechtlichen Details im Fokus: Lag ein schuldhafter Behandlungsfehler bei der Augen-OP vor? Ist dieser Fehler zweifelsfrei ursächlich für Ihren Gesundheitsschaden?
Um die angemessene Höhe von Schmerzensgeld und Schadensersatz festzulegen, ist tiefgreifendes Fachwissen erforderlich. Ein spezialisierter Anwalt für Medizinrecht navigiert Sie durch die komplexen Gutachten und stellt sicher, dass Ihre Interessen gegenüber Versicherungen und Kliniken optimal vertreten werden.

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Häufige Fragen
Hier finden Sie Antworten auf häufige Fragen zu Behandlungsfehlern.
Ein Behandlungsfehler liegt vor, wenn die durchgeführte Behandlung von dem Standard abweicht, den ein sorgfältiger Augenarzt zu leisten hat. Bei einer Katarakt-Operation kann das etwa das Einsetzen einer falschen Linse, fehlerhafte Sterilität oder eine unzureichende Überwachung des Glaskörpers sein. Schäden aus der Behandlung wie Verschlechterung des Sehvermögens oder Gefahr einer Netzhautablösung können Indizien für eine behandlungsfehlerhafte Versorgung sein, insbesondere wenn alternative, gebotene Maßnahmen nicht ergriffen wurden.
Patientinnen und Patienten können Anspruch auf Schadenersatz und Schmerzensgeld haben, wenn durch einen Behandlungsfehler Körperverletzung oder ein Vermögensschaden entstanden ist. Das umfasst Kosten für Nachbehandlung, Ersatz von Verdienstausfall, sowie Schmerzensgeld bei dauerhaften Folgen wie Verlust der Sehkraft oder bleibender Verschlechterung des Sehvermögens. Häufig wird empfohlen, einen Fachanwalt für Medizinrecht beraten zu lassen, damit Fristen eingehalten und Beweismittel gesichert werden.
Bei Verdacht auf einen behandlungsfehler sollten Betroffene möglichst zeitnah ärztliche Gutachten und Befunde sichern und prüfen lassen. Wenn etwa nach einer Operation beider Augen eine plötzliche Verschlechterung des Sehvermögens oder Anzeichen für eine Netzhautablösung auftreten, muss notfallmäßig in eine Augenklinik eingewiesen und dokumentiert werden, ob die Behandlung der beklagten Praxis fehlerhaft war.
Die Höhe des Schmerzensgeldes richtet sich nach Art und Schwere der Verletzung, Dauer der Schmerzen und langfristigen Auswirkungen auf das tägliche Leben. Gerichte haben in vergleichbaren Fällen bereits Zahlung eines Schmerzensgeldes in Höhe von etwa 15.000 Euro zugesprochen oder anders lautende Euro Schmerzensgeld zugesprochen, wenn dauerhafte Beeinträchtigungen wie Teilverlust der Sehkraft vorliegen. Entscheidungen von Oberlandesgerichten, zum Beispiel dem Oberlandesgericht Hamm, dienen häufig als Orientierung.
Die Haftpflichtversicherung des Arztes deckt in der Regel berechtigte Ansprüche auf Schadenersatz und Schmerzensgeld, wenn ein Behandlungsfehler nachgewiesen wird. Nach Meldung des Vorfalls prüft die Versicherung die Verantwortung für Fehler des Augenarztes und übernimmt bei Anerkennung die Zahlung des Schmerzensgeldes sowie die Kosten für Heilbehandlung oder Wiederherstellung der Sehkraft.
Ein unabhängiges augenärztliches Gutachten ist oft zentral, um zu klären, ob die Katarakt-Operation und das Einsetzen der Linse fachgerecht erfolgt sind. Das Gutachten bewertet Schäden wie Glaskörper-Beteiligung, Gefahr einer Netzhautablösung oder sonstige Komplikationen und ist wichtig für die Durchsetzung von Anspruch auf Schadenersatz oder eines Schmerzensgeldes.
Wenn Patientinnen nach einer Operation notfallmäßig in eine Augenklinik eingewiesen werden mussten, weil etwa eine Verschlechterung des Sehvermögens oder die Gefahr einer Netzhautablösung bestand, dokumentiert das den Schweregrad der Komplikation. Solche Notfallmaßnahmen können die Erfolgsaussichten für Ansprüche erhöhen, vor allem wenn die ursprüngliche Behandlung der beklagten Praxis als fehlerhaft eingestuft wird.
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