Wenn Medizinprodukte versagen, leiden die Patienten.
Brustimplantate, Hüftprothesen oder Gelenkimplantate sollen helfen – doch fehlerhafte Medizinprodukte können gravierende Schäden verursachen. Metallabrieb bei Hüftprothesen, Spannungsrisse oder Materialdefekte bleiben oft lange unbemerkt, während sich gesundheitliche Folgen schleichend entwickeln. Hersteller verschweigen Mängel oder reagieren erst, wenn Patienten bereits leiden.

Fehlerhafte Produkte dürfen nicht folgenlos bleiben.
"Aber das Implantat war doch geprüft?“ Diesen Satz hören wir oft von unseren Mandanten. Doch nicht jedes Medizinprodukt ist wirklich sicher. Materialfehler, Produktionsmängel oder eine mangelhafte Zulassung können schwerwiegende Folgen haben. Viele Betroffene nehmen die Schäden hin, ohne zu wissen, dass sie Anspruch auf eine angemessene Entschädigung und Schmerzensgeld haben. Lassen Sie sich nicht abspeisen – wir prüfen Ihren Fall.
Defekte Implantate
Ein Hüft-, Knie- oder Schulterimplantat soll Beweglichkeit und Lebensqualität verbessern – doch was, wenn es bricht, sich lockert oder Entzündungen verursacht? Fehlerhafte Materialien oder Produktionsmängel können zu starken Schmerzen, erneuten Operationen und dauerhaften Schäden führen.
Unsichere Herzschrittmacher
Ein Herzschrittmacher soll den Herzrhythmus stabilisieren – doch fehlerhafte Geräte können ausfallen, falsche Impulse senden oder lebensbedrohliche Komplikationen verursachen. Viele Betroffene erfahren erst von den Risiken, wenn es bereits zu spät ist.
Gefährliche Brustimplantate
Gerissene oder beschädigte Brustimplantate können schwere Entzündungen und gesundheitliche Probleme verursachen. Bei texturierten Implantate besteht eine erhöhte Krebsgefahr. Hersteller nehmen Risiken in Kauf – auf Kosten der Patientinnen.
Fehlfunktionen bei Insulinpumpen
Eine Insulinpumpe soll den Blutzucker zuverlässig regulieren – doch technische Defekte oder Softwarefehler können dazu führen, dass zu viel oder zu wenig Insulin abgegeben wird. Die Folge: lebensgefährliche Unter- oder Überzuckerung, die vermeidbar gewesen wäre.

Fehlerhafte Hüftprothese – 25.000 € Schmerzensgeld gegen Medizinproduktehersteller durchgesetzt
Hintergrund
Nicht nur ärztliche Fehler, auch fehlerhafte Medizinprodukte können zu schweren Gesundheitsschäden führen. Dieser Fall zeigt, wie ein Implantatversagen zum Gerichtsfall wurde.
Fallübersicht
Herr T. erhielt eine fehlerhafte Hüftprothese, deren Beschichtung sich im Körper ablöste. Es kam zu Schmerzen, Entzündungen und einer notwendigen Wechseloperation.
Juristische Bewertung
Da der Fehler im Produkt lag, wurde der Hersteller verklagt. Das Gutachten belegte eindeutig die mangelhafte Qualität des Implantats.
Gerichtliche Entscheidung
Das Landgericht Nürnberg-Fürth sprach 25.000 € Schmerzensgeld zu und verurteilte den Hersteller zur Übernahme aller Folgekosten.
Fazit
Auch gegenüber Konzernen können Patienten erfolgreich ihre Rechte durchsetzen – mit klarer rechtlicher Strategie.

"Ich hatte jahrelang chronische Beschwerden – erst nach der Explantation ging es mir besser. Die Patientenanwalt AG hat mir geholfen, meine Rechte durchzusetzen."
Häufige Fragen
Hier finden Sie Antworten auf häufige Fragen zu versagenden und fehlerhaften Medizinprodukten.
Gerade für alle Geschädigten, die keine Rechtsschutzversicherung haben:
Streng genommen gibt es die aus den USA bekannte „Sammelklage“ in Deutschland nicht. Die Patientenanwalt AG plant Schadensersatzansprüche von Geschädigten ohne Rechtsschutzversicherung außergerichtlich zu bündeln, um so, ggf. unter Einschaltung eines Finanzierers, für jede einzelne Geschädigte einen guten Vergleich auszuhandeln. Im Idealfall können so sämtliche Betroffene unbürokratisch und relativ schnell eine angemessene Entschädigung erhalten. Die Patientenanwalt AG prüft diese Möglichkeit für ihre Mandantinnen und bietet hierzu eine kostenlose Beratung und Registrierung Ihrer Ansprüche an. Für Geschädigte ohne Rechtschutzversicherung heißt das: Nutzen Sie diese Chance! Die Umstände hierfür sind äußerst günstig. Meist wird das Recht als kompliziert, langwierig und kostenintensiv wahrgenommen. Doch eine mögliche „Anspruchsbündelung“ hat klare Vorteile: Die möglichen Kosten-Risiken werden sehr deutlich verringert.
Es gibt seit Ende 2018 die Möglichkeit einer sog. „Musterfeststellungsklage“. Allerdings ist diese Klage nur ausgewählten Verbänden möglich und es wird bei der Musterklage, wie der Name schon sagt, lediglich festgestellt, „ob“ der Anspruch „dem Grunde nach“ besteht. Die „Höhe“ ihrer Ansprüche, also „wie“ gehaftet wird, müssen die Kläger also anschließend, selbst bei positivem Urteil, immer erneut in eigenen Prozessen jeder für sich selbst einklagen, wenn es – nach jahrelangem Prozess – in der Musterklage zu keinem akzeptablen Vergleich kommt. Dies stellt gleichzeitig die größte Kritik von Justiz und Verbänden zum Beispiel in den laufenden Dieselskandal-Verfahren da. Hier zeigt sich, dass die Vergleichsangebote in den Musterverfahren wesentlich niedriger und ungünstiger sind als in den anhängigen Einzelklagen. Noch dazu sind die „Musterkläger“ ab Ende der ersten mündlichen Verhandlung quasi in der Klage „gefangen“; ein Ausstieg ist nach diesem Zeitpunkt erst einmal nicht mehr ohne weiteres möglich. Es liegt also auf der Hand, dass die Musterfeststellungsklage nicht das erste Mittel der Wahl ist, um Ansprüche gegen die Hersteller von Implantaten durchzusetzen.
Ja, auch wenn Ihr Implantat bereits entfernt wurden, haben Sie Anspruch auf eine Entschädigung. Schließlich erleiden Sie die gleichen Folgen und Schäden.
Bei den fehlerhaften Implantaten handelt es sich um Medizinprodukte, für die der Hersteller im Rahmen des Produkthaftungsgesetzes (ProdHaftG) und der Produzentenhaftung haften muss. Dadurch könnten sich Ansprüche auf Schmerzensgeld oder Ersatz für mögliche Zukunftsschäden ergeben – als erfahrene Patientenanwälte und Fachanwälte setzen uns für Ihre Rechte rigoros ein.
Alle Ansprüche unterliegen einer gesetzlichen Verjährungsfrist. Daher ist es wichtig, dass Sie so schnell wie möglich handeln: Kontaktieren Sie uns schnellstmöglich, damit so die Verjährungsfrist gehemmt werden kann. Damit bleiben Ihre Ansprüche durchsetzbar und wir können uns für Sie einsetzen!
Sie haben noch Fragen? Wir hören zu!
Ihr Fall verdient eine ehrliche Einschätzung. Lassen Sie sich kostenlos beraten – unverbindlich und auf Augenhöhe.

Seit mehr als 20 Jahren verhelfen wir Patienten zu Gerechtigkeit

