Wenn in der Geburtshilfe Fehler passieren, leiden die Kleinsten – und ihre Familien.

Komplikationen bei der Geburt lassen sich nicht immer vermeiden, doch manche Schäden entstehen durch vermeidbare Fehler von Ärzten oder Hebammen. Sauerstoffmangel, verzögerte Kaiserschnitte oder falsche Geburtsmanöver können schwerwiegende, lebenslange Folgen für das Kind haben – von motorischen Einschränkungen bis hin zu Hirnschädigungen.

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Geburtsfehler dürfen nicht folgenlos bleiben.

Wenn Ärzte oder Hebammen in der Geburtshilfe Fehler machen, tragen Kinder und ihre Familien die Konsequenzen – oft ein Leben lang. Doch während Eltern nach Antworten suchen, wird von Kliniken und Versicherungen häufig nur beschwichtigt. Verzögerte Entscheidungen, falsche Behandlungsmaßnahmen oder mangelnde Überwachung können tragische Folgen haben. Wenn Ihr Kind durch einen vermeidbaren Geburtsfehler gesundheitliche Schäden erlitten hat, haben Sie das Recht auf Entschädigung – für die bestmögliche Versorgung, finanzielle Sicherheit und Gerechtigkeit.

Verzögerte oder falsche Diagnose

Ein falscher oder zu spät erkannter Befund kann schwerwiegende Folgen haben. Wenn eine Erkrankung nicht rechtzeitig oder fehlerhaft diagnostiziert wird, kann wertvolle Zeit für die richtige Behandlung verloren gehen – oft mit dramatischen Konsequenzen für Ihre Gesundheit.

Geburtsschäden durch Fehlbehandlung

Fehler in der Geburtshilfe können für Ihr Kind fatale Folgen haben. Sauerstoffmangel, verzögerte Kaiserschnitte oder falsche Geburtsmanöver können zu Behinderungen oder Hirnschäden führen. Eltern werden oft mit vagen Erklärungen abgespeist – doch wenn ein Behandlungsfehler vorliegt, haben Sie ein Recht auf Gerechtigkeit und Entschädigung.

Fehler bei Operationen

Schnitte an falschen Stellen, vergessene OP-Instrumente oder unnötige Eingriffe – chirurgische Fehler können zu lebenslangen Schäden führen. Wenn Ihnen nach einer OP Komplikationen entstehen, die vermeidbar gewesen wären, haben Sie das Recht, sich dagegen zu wehren.

Medikamentenfehler

Falsche Dosierung, ungeeignete Wirkstoffe oder gefährliche Wechselwirkungen – fehlerhafte Medikamentenverordnungen können schwere Nebenwirkungen oder langfristige Schäden verursachen. Wenn Sie durch eine falsche Medikation gesundheitliche Probleme erlitten haben, sollten Sie handeln.

Geburtsschaden durch verspäteten Notkaiserschnitt – 800.000 € Schmerzensgeld für schwerstbehindertes Kind

Hintergrund

Geburtsschäden zählen zu den einschneidendsten Folgen ärztlicher Behandlungsfehler. Gerade in der Geburtshilfe sind schnelle Entscheidungen überlebenswichtig – oft innerhalb weniger Minuten. Dieser Fall dokumentiert, wie das Zögern des medizinischen Personals ein ganzes Leben veränderte.

Fallübersicht

Das CTG zeigte frühzeitig Auffälligkeiten, die auf eine drohende Sauerstoffunterversorgung hindeuteten. Doch statt einen Notkaiserschnitt einzuleiten, wartete das ärztliche Personal ab. Das Kind kam mit einer schweren hypoxisch-ischämischen Enzephalopathie (HIE) zur Welt – einer irreversiblen Hirnschädigung.

Juristische Bewertung

Ein medizinisches Gutachten bestätigte, dass der Schaden bei rechtzeitigem Handeln vermeidbar gewesen wäre. Das Gericht erkannte darin einen groben Behandlungsfehler.

Gerichtliche Entscheidung

Das Landgericht sprach ein Schmerzensgeld in Höhe von 800.000 € zu, zusätzlich zur lebenslangen Übernahme aller Pflegekosten. In der Berufung wurde die Anhebung auf 1 Million Euro gefordert.

Fazit

Juristische Hilfe kann betroffenen Familien Sicherheit, Anerkennung und finanzielle Absicherung geben – auch in scheinbar ausweglosen Situationen.

Patientenanwältin und Mandantin geben sich die Hand nach einem erfolgreichen Erstgespräch zu einem vermuteten Behandlungsfehler. Im Hintergrund ist eine moderne Kanzleiumgebung mit großen grünen Pflanzen zu sehen.

"Die Patientenanwalt AG hat mich in einer sehr belastenden Zeit mit großem Engagement begleitet. Die Beratung war verständlich, menschlich und absolut professionell. Frau Brockhaus ist super!"

C. M.
Patientin, München

Häufige Fragen

Hier finden Sie Antworten auf häufige Fragen zu Geburtsschäden.

Was sind typische Geburtsschäden?

Häufige Schäden sind Hirnschäden (z. B. cerebrale Parese), Knochenbrüche, Nervenschäden (z. B. Plexusparese), Schädelverletzungen oder Entwicklungsstörungen.

Wodurch können Geburtsschäden verursacht werden?

Ursachen sind oft Aufklärungs- bzw. Behandlungsfehler, wie mangelnde Aufklärung, verspätete Kaiserschnitte, falsche Interpretation von CTG-Daten, unsachgemäßer Einsatz von Zange oder Saugglocke oder mangelnde Überwachung von Mutter und Kind.

Welche Ansprüche haben betroffene Familien?

Eltern können Ansprüche auf Schmerzensgeld, Schadenersatz für Pflege- und Therapiekosten, Verdienstausfall sowie eine lebenslange Rente für das Kind geltend machen. Schmerzensgelder bei Geburtsschäden sind oft besonders hoch, weil die gesundheitlichen Beeinträchtigungen meist lebenslange Folgen für das Kind haben. Viele betroffene Kinder leiden unter schweren körperlichen oder geistigen Einschränkungen, die dauerhafte Pflege, Therapien und spezielle Hilfsmittel erfordern. Da das Schmerzensgeld auch eine finanzielle Absicherung für die Zukunft des Kindes schaffen soll, fallen die Beträge in diesen Fällen oft höher aus als bei anderen medizinischen Behandlungsfehlern.

Habe ich überhaupt eine Chance, einen Behandlungsfehler nachzuweisen?

Ja, aber Behandlungsfehler sind oft schwer zu erkennen. Ärzte und Kliniken geben Fehler selten zu. Unsere Experten prüfen Ihren Fall gründlich und arbeiten mit medizinischen Gutachtern zusammen, um Beweise zu sichern und Ihre Erfolgschancen realistisch einzuschätzen.

Welche Kosten kommen auf mich zu?

Die Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos und unverbindlich. Falls wir Ihren Fall übernehmen, prüfen wir, ob Ihre Rechtsschutzversicherung die Kosten trägt. In vielen Fällen ist auch eine erfolgsbasierte Vergütung möglich – das heißt, Sie zahlen nur, wenn wir für Sie gewinnen.

Wie erkenne ich, ob bei der Geburt meines Kindes ein Behandlungsfehler passiert ist?

Nicht jeder Geburtskomplikation liegt ein Fehler zugrunde. Verdächtig ist es jedoch, wenn während der Geburt Hektik aufkam, Notmaßnahmen zu spät eingeleitet wurden oder Ihnen als Eltern keine klaren Antworten gegeben werden. Wenn Ihr Kind nach der Geburt gesundheitliche Probleme hat, die auf Sauerstoffmangel, verzögerte Kaiserschnitte oder Geburtsverletzungen zurückzuführen sein könnten, lohnt sich eine medizinrechtliche Prüfung.

Was kann ich als Entschädigung erwarten?

Das kommt auf die Schwere des Fehlers und die Folgen für Ihr Leben an. Möglich sind Schmerzensgeld, Kostenübernahme für notwendige Behandlungen, Pflege und Verdienstausfall. Wir kämpfen dafür, dass Sie die maximale Entschädigung erhalten.

Wieso ist die Patientenanwalt Aktiengesellschaft genau der richtige Partner?

Wir haben bereits zahlreiche Mandanten erfolgreich vertreten und in komplexen Verfahren hohe Schmerzensgeld- und Schadensersatzzahlungen erstritten – darunter auch Entschädigungen in Millionenhöhe. Gerade bei Geburtsschäden sind fundierte medizinische und juristische Kenntnisse unerlässlich, um die Ursachen des Schadens präzise nachzuweisen und eine realistische Schadensberechnung zu erstellen. Dank unserer Erfahrung im Verhandeln mit Kliniken, Versicherungen und vor Gericht setzen wir uns mit Nachdruck für Ihre Rechte ein. Wir wissen, welche Argumente zählen, um für Ihr Kind und Ihre Familie die bestmögliche Entschädigung zu erreichen. Wir stehen Ihnen mit Fachwissen, Engagement und Einfühlungsvermögen zur Seite.

Muss ich gegen den Arzt oder das Krankenhaus selbst vorgehen?

Nein, darum kümmern wir uns. Wir übernehmen die Verhandlungen mit Ärzten, Kliniken, Versicherungen oder Herstellern. Falls nötig, setzen wir Ihre Ansprüche vor Gericht durch – damit Sie sich auf Ihre Gesundheit und Ihre Familie konzentrieren können.

Kann ich gegen das Krankenhaus oder die Hebamme vorgehen, wenn mein Kind durch einen Geburtsfehler geschädigt wurde?

Ja. Ärzte und Hebammen sind verpflichtet, Mutter und Kind bestmöglich zu versorgen. Wenn durch eine verspätete Reaktion, eine fehlerhafte Geburtseinleitung oder falsche Behandlungsmaßnahmen dauerhafte Schäden entstanden sind, haben Sie als Eltern das Recht, rechtliche Schritte einzuleiten und eine Entschädigung zu fordern.

Was sind typische Geburtsschäden?

Häufige Schäden sind Hirnschäden (z.B. cerebrale Parese), Knochenbrüche, Nervenschäden (z.B. Plexusparese), Schädelverletzungen oder Entwicklungsstörungen.

Wodurch können Geburtsschäden verursacht werden?

Ursachen sind oft Aufklärungs- bzw. Behandlungsfehler, wie mangelnde Aufklärung, verspätete Kaiserschnitte, falsche Interpretation von CTG-Daten, unsachgemäßer Einsatz von Zange oder Saugglocke oder mangelnde Überwachung von Mutter und Kind.

Welche Ansprüche haben betroffene Familien?

Eltern können Ansprüche auf Schmerzensgeld, Schadenersatz für Pflege- und Therapiekosten, Verdienstausfall sowie eine lebenslange Rente für das Kind geltend machen. Schmerzensgelder bei Geburtsschäden sind oft besonders hoch, weil die gesundheitlichen Beeinträchtigungen meist lebenslange Folgen für das Kind haben. Viele betroffene Kinder leiden unter schweren körperlichen oder geistigen Einschränkungen, die dauerhafte Pflege, Therapien und spezielle Hilfsmittel erfordern. Da das Schmerzensgeld auch eine finanzielle Absicherung für die Zukunft des Kindes schaffen soll, fallen die Beträge in diesen Fällen oft höher aus als bei anderen medizinischen Behandlungsfehlern.

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Bereits zum fünften Mal in Folge ausgezeichnet:In der 2024 erschienenen Auflage des renommierten Rankings „Deutschlands beste Anwälte“ wurde Patientenanwalt AG – wie schon in den Jahren 2020 bis 2023 – erneut vom Handelsblatt in Kooperation mit dem US-Verlag Best Lawyers als Kanzlei des Jahres im Medizinrecht ausgezeichnet.
Ausgezeichnet mit dem DGQA-Gütesiegel „TOP Kanzlei für Medizinrecht 2025 – GOLD“. Diese Auszeichnung erhalten ausschließlich Kanzleien, die durch überdurchschnittliche Fachkompetenz, Mandantenzufriedenheit und transparente Arbeitsweise überzeugen. Vergeben von der Deutschen Gesellschaft für Qualitätsanalysen (DGQA).