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Produkthaftung
Hier finden Sie Fachartikel rund um das Thema Produkthaftung.
Arzthaftung
Brustimplantate
PIP- Prozess geht in die nächste Runde
Nachdem das LG Karlsruhe im Fall unserer Mandantin mit Urteil vom 25.11.2014 die Klage gegen den behandelnden Arzt, den TÜV Rheinland und die Allianz France vollumfänglich abgewiesen hatte, wurde hiergegen nunmehr Berufung zum OLG Karlsruhe eingelegt.

Arzthaftung
Produkthaftung
10.500,- Euro wegen eines gebrochenen Hüftgelenkkopfes
Unserer Mandantin wurde im Jahr 2005 aufgrund ihres gesundheitlichen Zustandes eine Hüftprothese, und zwar ein BioBall Keramiksteckkopf, eingesetzt. Wegen einer erhöhten Versagensrate wurden diese Keramiksteckköpfe im Jahr 2007 vom Markt genommen.
Brustimplantate
Produkthaftung
Umfang einer ordnungsgemäßen Risikoaufklärung vor einer Weisheitszahnextraktion
Es genügt nicht den rechtlichen Anforderungen an eine ordnungsgemäße Risikoaufklärung, wenn der Zahnarzt oder MKG- Chirurg den Patienten vor einer Operation zur Entfernung eines Weisheitszahns lediglich über die „Möglichkeit einer Nervverletzung“ aufklärt.
Medizinrecht
Produkthaftung
PIP – Ein Blick in die Zukunft
Aus Presse, Rundfunk und Fernsehen ist bekannt, dass zahlreiche PIP-Geschädigte im in und Ausland Anspruch auf Schadensersatz und Schmerzensgeld geltend machen. Schon allein aus der Vielzahl der Geschädigten (Presseberichten zufolge mehr als 500.000), ist die rechtliche Problematik eine weit über den Einzelfall hinausgehende. Viele fordern von PIP und Jean Claude Mas, dem Inhaber der insolventen Firma PIP, Schadensersatz. Wir wagen an dieser Stelle einen Blick in die prozessuale Zukunft.
Arzthaftung
Brustimplantate
Vergiftung durch künstliche Hüftgelenke mit Kobalt-Chrom-Legierung
Nicht nur die mangelhaften Brustimplantate des französischen Herstellers PIP stehen derzeit im Fokus der Öffentlichkeit. Laut dem Magazin stern.tv soll ein Patient eine schwere Vergiftung aufgrund eines künstlichen Hüftgelenks mit Kobalt- Chrom- Legierung erlitten hat. Metallabrieb am Hüftkopf soll dazu geführt haben, dass im Blut des Patienten eine Kobaltkonzentration fand, die 1600fach höher war als der Grenzwert.
Brustimplantate
Produkthaftung
Versicherungsvertrag zwischen Allianz und PIP wirksam
Im Skandal um die mangelhaften Implantate des französischen Herstellers „PIP“ erging nun ein wegweisendes Urteil. Verschiedene Zeitungen berichten, dass das Handelsgericht in Toulon die Klage der Allianz abgewiesen hat, mit der diese den Versicherungsvertrag mit der Firma PIP für nichtig erklären lassen wollte.
Produkthaftung
Verbot von Macrolane für Brustvergrößerungen
Die Einführung des Produktes Macrolane im Jahr 2008 sollte bei Brustvergrößerungen eine gefahrlose Alternative zum Einsetzen von Implantaten darstellen. Der Wirkstoff Hyaluronsäure, der in der Vergangenheit überwiegend zur Faltenunterspritzung eingesetzt worden war, sollte nun auch bei Brustvergrößerungen eingesetzt werden. Die Anwendung sollte allein durch einen minimalinvasiven Eingriff erfolgen, der bei den Patientinnen fast keine Nebenwirkungen hervorrufen sollte. Dies hat sich jedoch als nicht zutreffend herausgestellt.
Behandlungsfehler
Dokumentationspflicht
Hygienemängel im Krankenhaus können zur Beweislastumkehr führen
Nicht steriles OP-Besteck, nicht desinfizierte Hände. Solche Umstände betreffen den Bereich der Hygiene in einer Klinik oder einer Praxis. Wird z.B. bei der Sterilgutaufbereitung nicht richtig gearbeitet und werden die Hygienevorschriften nicht eingehalten, so können gefährliche Infektionen auftreten.
Brustimplantate
Produkthaftung
Brüchiges Bauchnetz- Bard Composix Kugel schädigt den Körper
Das „Bard Composix Kugel Hernia Patch“ ist ein Implantat, das als Bauchnetz operativ zur Ausdünnung und regulierenden Streckung von Narbengewebe unter die Haut eingesetzt wird. Im Zeitraum Dezember 2005 bis Januar 2007 kam es hinsichtlich bestimmter Artikel- und Chargennummern des vorgenannten Produkts zu einer groß angelegten Rückruf-Aktion.