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3 Min Lesezeit

Brüchiges Bauchnetz- Bard Composix Kugel schädigt den Körper

Geschrieben von
Christian Zierhut
Veröffentlicht am
25.05.2012

Das „Bard Composix Kugel Hernia Patch“ ist ein Implantat, das als Bauchnetz operativ zur Ausdünnung und regulierenden Streckung von Narbengewebe unter die Haut eingesetzt wird.

Es findet vor allem im abdominalen Bereich (Bauchregion) inkl. Leistengegend seinen Einsatz. Das Implantat dient so als Pflaster. Ein Rückstoß-Ring hilft, dass sich das Netz an Ort und Stelle richtig öffnet und seine Form behält.

Zu den Vorteilen von Bard-Bauchnetzimplantaten gehört es, dass durch einen kleinen Bauchschnitt von 3 -4 cm das Netz individuell angepasst werden kann. Das Netz wird so zugeschnitten, wie es beim Patienten in der jeweiligen Situation gebraucht wird. Wird das Netz zusammengefaltet und durch den kleinen Schnitt in den Bauchraum eingeführt, deckt es die gesamte Bauch- und Leistengegend ab.

Im Zeitraum Dezember 2005 bis Januar 2007 kam es hinsichtlich bestimmter Artikel- und Chargennummern des vorgenannten Produkts zu einer groß angelegten Rückruf-Aktion. Dem Rückruf zugrunde lagen Meldungen über gravierende Mängel des Produkts. So wurde gehäuft vom Bruch des Memoryrings berichtet, verbunden mit schwerwiegenden Gesundheitsschäden. Beispielsweise soll es zu Darmperforationen, Ringmigrationen durch die Bauchdecke und Fisteln gekommen sein. Die amerikanische Food and Drug Administration (FDA) wurde sogar von einem Todesfall benachrichtigt.

Patienten, die davon betroffen sind, sollten deshalb unbedingt einen Arzt aufsuchen und sich die Implantate so schnell als möglich entfernen bzw. austauschen lassen.

Darüber hinaus hat grundsätzlich jeder Patient, dem durch diesen Zusatzaufwand einer nochmaligen Operation ein Schaden entsteht, einen legitimen Anspruch auf Zahlung eines angemessenen Schadensersatzes oder Schmerzensgeld. Jeder der betroffenen Patienten sollte daher von seinen Rechten Gebrauch machen und von einem fachkundigen Anwalt prüfen lassen, ob gegen den Hersteller juristische Schritte in Betracht kommen.

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Christian Zierhut
Vorstand der Patientenanwalt AG
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