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Schönheitsoperation
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Schönheitsoperation
Aufklärungspflicht
15.000 Euro Schmerzensgeld wegen nicht ordnungsgemäßer Aufklärung
Das OLG Hamm hat mit Urteil vom 25.02.2014, Aktenzeichen 26 U 157/12 einen Hautarzt zur Zahlung von 15.000 Euro Schmerzensgeld verurteilt, weil der Arzt eine Hautkrebserkrankung mit einer fotodynamischen Therapie und nicht chirurgisch behandelt und den Patienten nicht ordnungsgemäß über die alternative chirurgische Behandlungsmethode aufgeklärt hat.