Schönheitsoperation
Aufklärungspflicht
3 Min Lesezeit

15.000 Euro Schmerzensgeld wegen nicht ordnungsgemäßer Aufklärung

Geschrieben von
Christian Zierhut
Veröffentlicht am
15.05.2014

Das OLG Hamm hat mit Urteil vom 25.02.2014, Aktenzeichen 26 U 157/12 einen Hautarzt zur Zahlung von 15.000 Euro Schmerzensgeld verurteilt, weil der Arzt eine Hautkrebserkrankung mit einer fotodynamischen Therapie und nicht chirurgisch behandelt und den Patienten nicht ordnungsgemäß über die alternative chirurgische Behandlungsmethode aufgeklärt hat.

Das bei dem Patienten diagnostizierte Basalzellkarzinom wurde auf Anraten des Arztes mit einer fotodynamischen Therapie behandelt. Da die Krebserkrankung jedoch erneut auftrat musste der Patient in den folgenden Jahren mehrfach operativ behandelt werden. Nach dem medizinischen Sachverständigengutachten sei die chirurgische Therapie als Standardtherapie bei einem Basalkarzinom anzusehen. Die fotodynamische Therapie zeige zwar bessere kosmetische Ergebnisse und habe eine kürzere Abheilzeit, bei ihr sei aber die Rezidivrate höher. Wegen der höheren Erfolgschancen der offenen Operation habe der Arzt dem Patienten zu dieser Behandlung raten müssen, was er versäumt habe.

Teilen Sie diesen Artikel
Schönheitsoperation
Aufklärungspflicht
Christian Zierhut
Vorstand der Patientenanwalt AG
Blog

Weitere Blogartikel

Lesen Sie weitere Artikel zu den Themen Behandlungsfehler, Produkthaftung, Brustimplantate und mehr!

Sie haben noch Fragen? Wir hören zu!

Ihr Fall verdient eine ehrliche Einschätzung. Lassen Sie sich kostenlos beraten – unverbindlich und auf Augenhöhe.

100 % kostenfrei & unverbindlich

Seit mehr als 20 Jahren verhelfen wir Patienten zu Gerechtigkeit

Bereits zum fünften Mal in Folge ausgezeichnet:In der 2024 erschienenen Auflage des renommierten Rankings „Deutschlands beste Anwälte“ wurde Patientenanwalt AG – wie schon in den Jahren 2020 bis 2023 – erneut vom Handelsblatt in Kooperation mit dem US-Verlag Best Lawyers als Kanzlei des Jahres im Medizinrecht ausgezeichnet.
Ausgezeichnet mit dem DGQA-Gütesiegel „TOP Kanzlei für Medizinrecht 2025 – GOLD“. Diese Auszeichnung erhalten ausschließlich Kanzleien, die durch überdurchschnittliche Fachkompetenz, Mandantenzufriedenheit und transparente Arbeitsweise überzeugen. Vergeben von der Deutschen Gesellschaft für Qualitätsanalysen (DGQA).