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Prozessrecht
Hier finden Sie Fachartikel rund um das Thema Prozessrecht.
Arzthaftung
Brustimplantate
PIP- Prozess geht in die nächste Runde
Nachdem das LG Karlsruhe im Fall unserer Mandantin mit Urteil vom 25.11.2014 die Klage gegen den behandelnden Arzt, den TÜV Rheinland und die Allianz France vollumfänglich abgewiesen hatte, wurde hiergegen nunmehr Berufung zum OLG Karlsruhe eingelegt.

Behandlungsfehler
Prozessrecht
Nichtabklärung einer Blutgerinnungsstörung vor Operation stellt Behandlungsfehler dar
In einem aktuellen Urteil vom 21.03.14 entschied das OLG Hamm, dass es einen groben Behandlungsfehler darstelle, vor einer Operation eine Blutgerinnungsstörung nicht abzuklären, obwohl medizinische Hinweise eine solche nahe legen.
Behandlungsfehler
Prozessrecht
15.000,- Euro Schmerzensgeld nach fehlerhafter augenärztlicher Behandlung
Das OLG Hamm hat mit Urteil vom 09.04.2014, Aktenzeichen 26 U 28/13, einem Patienten 15.000,- Euro Schmerzensgeld zugesprochen, nachdem die behandelnden Augenärzte eine Netzhautablösung zu spät erkannt und den Patienten, anstelle ihn frühzeitig an einen Augenchirurgen zu überweisen, zu lange mit Laserkoagulationen behandelt hatten, so dass der Patient auf einem Auge 90 % seiner Sehkraft verloren hat.
Medizinrecht
Produkthaftung
PIP – Ein Blick in die Zukunft
Aus Presse, Rundfunk und Fernsehen ist bekannt, dass zahlreiche PIP-Geschädigte im in und Ausland Anspruch auf Schadensersatz und Schmerzensgeld geltend machen. Schon allein aus der Vielzahl der Geschädigten (Presseberichten zufolge mehr als 500.000), ist die rechtliche Problematik eine weit über den Einzelfall hinausgehende. Viele fordern von PIP und Jean Claude Mas, dem Inhaber der insolventen Firma PIP, Schadensersatz. Wir wagen an dieser Stelle einen Blick in die prozessuale Zukunft.
Behandlungsfehler
Einwilligung
Die medizinische Aufklärung eines ausländischen Patienten
Ist ein Patient der deutschen Sprache nicht mächtig, so ist es die Pflicht des Arztes sich zu vergewissern, ob die erteilte ärztliche Aufklärung verstanden wurde. In Zweifelsfällen ist auf Veranlassung des behandelnden Arztes ein Dolmetscher, bzw. eine sprachkundige Vertrauensperson hinzuzuziehen, die die Übersetzung vornimmt.