Arzthaftung
Dokumentationspflicht
Prozessrecht
3 Min Lesezeit

BGH: Widersprüchliche Gutachten müssen von Amts wegen aufgeklärt werden

Geschrieben von
Christian Weissauer
Veröffentlicht am
11.03.2015

BGH: Widersprüchliche Gutachten

Nach Entscheidung des Bundesgerichtshofs (Az.: VI ZR 76/13) muss ein Tatrichter bei sich widersprechenden Gutachten die Unstimmigkeiten aufklären.

Das gelte auch bei Privatgutachten. Zudem darf der Tatrichter ohne nachvollziehbare Begründung keines der Gutachten bevorzugen.

In dem konkreten Fall gab im Rahmen eines Arzthaftungsprozesses das Oberlandesgericht Karlsruhe einem gerichtlich Sachverständigengutachten den Vorzug gegenüber einem Privatgutachten.

Dies hatte zur Folge, dass die Klage – wie auch schon vom erstinstanzlichen Landgericht Heidelberg - abgewiesen wurde.

Eine Begründung für die Ungleichbehandlung der Gutachten gab das Oberlandesgericht nicht ab. Der Fall ging nun in die Revision vor den Bundesgerichtshof.

So einfach könne man es sich nicht machen, urteilten die Richter des BGH. Sie wiesen darauf hin, dass in Arzthaftungsprozessen die Tatrichter verpflichtet sind, Widersprüchen zwischen Äußerungen von mehreren Sachverständigen von Amts wegen nachzugehen, auch dann, wenn ein Privatgutachten vorliegt.

Widersprüchliche Gutachten

Ohne eine einleuchtende und logisch nachvollziehbare Begründung könne ein Gericht nicht ohne Weiteres einem Gutachten den Vorzug geben. Dies habe in dem zu entscheidenden Fall das Oberlandesgericht nicht getan.

Und noch was merkten die Richter in ihrer Entscheidung an: Und zwar, dass das Fehlen der Dokumentation einer aufzeichnungspflichtigen Maßnahme dafür spricht, dass diese Maßnahme nicht stattgefunden hat.

Es könne nach Ansicht des BGH diese Vermutung insbesondere nicht deshalb widerlegt werden, weil in der Praxis die Dokumentation insgesamt lückenhaft ist oder gar der Pflicht zur Dokumentation nicht nachgekommen werde.

Der BGH hob deshalb das Urteil auf und verwies die Sache zur Neuverhandlung zurück.

Teilen Sie diesen Artikel
Arzthaftung
Dokumentationspflicht
Prozessrecht
Christian Weissauer
Fachanwalt für Medizinrecht
Blog

Weitere Blogartikel

Lesen Sie weitere Artikel zu den Themen Behandlungsfehler, Produkthaftung, Brustimplantate und mehr!

Sie haben noch Fragen? Wir hören zu!

Ihr Fall verdient eine ehrliche Einschätzung. Lassen Sie sich kostenlos beraten – unverbindlich und auf Augenhöhe.

100 % kostenfrei & unverbindlich

Seit mehr als 20 Jahren verhelfen wir Patienten zu Gerechtigkeit

Bereits zum fünften Mal in Folge ausgezeichnet:In der 2024 erschienenen Auflage des renommierten Rankings „Deutschlands beste Anwälte“ wurde Patientenanwalt AG – wie schon in den Jahren 2020 bis 2023 – erneut vom Handelsblatt in Kooperation mit dem US-Verlag Best Lawyers als Kanzlei des Jahres im Medizinrecht ausgezeichnet.
Ausgezeichnet mit dem DGQA-Gütesiegel „TOP Kanzlei für Medizinrecht 2025 – GOLD“. Diese Auszeichnung erhalten ausschließlich Kanzleien, die durch überdurchschnittliche Fachkompetenz, Mandantenzufriedenheit und transparente Arbeitsweise überzeugen. Vergeben von der Deutschen Gesellschaft für Qualitätsanalysen (DGQA).