Wenn Brustimplantate krank machen, braucht es Klarheit und rechtliche Unterstützung.

Viele Frauen leiden Jahre nach einer Brustvergrößerung unter chronischer Erschöpfung, Schmerzen, Krebs oder Autoimmunreaktionen – oft, ohne die Ursache zu kennen. Die Patientenanwalt AG prüft Ihre Ansprüche bei fehlerhaften Implantaten, unterstützt Sie bei der medizinischen Aufarbeitung und kämpft dafür, dass Sie entschädigt werden. Diskret, kompetent und auf Augenhöhe.

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Ein Chirurg hält ein beschädigtes Brustimplantat in die Kamera. Das Bild ist dokumentarisch von oben auf einen Operationstisch fotografiert.

Fehlerhafte Produkte dürfen nicht folgenlos bleiben.

"Aber das Brustimplantat war doch geprüft?“ Diesen Satz hören wir oft von unseren Mandanten. Doch nicht jedes Medizinprodukt ist wirklich sicher. Materialfehler, Produktionsmängel oder eine mangelhafte Zulassung können schwerwiegende Folgen haben. Viele Betroffene nehmen die Schäden hin, ohne zu wissen, dass sie Anspruch auf eine angemessene Entschädigung und Schmerzensgeld haben. Lassen Sie sich nicht abspeisen – wir prüfen Ihren Fall.

Brustimplantat-Krankheit (Breast Implant Illness) – Sammelklage

Was ist BII?

Die durch Silikonimplantate, die besonders häufig in der rekonstruktiven Mamma-Plastik nach Mastektomie eingesetzt werden, ausgelösten Symptome und Erkrankungen, werden unter dem Begriff Breast Implant Illness, kurz BII,  also Brustimplantat Krankheit zusammengefasst.

Die aktuellsten Veröffentlichungen der FDA machen deutlich, dass Breast Implant Illness sehr viel häufiger vorkommt, als bisher angenommen.

Die sogenannte Breast Implant Illness (BII) beschreibt eine Vielzahl körperlicher und psychischer Beschwerden, die im Zusammenhang mit Brustimplantaten auftreten können. Viele betroffene Frauen berichten von Symptomen wie:

Unsere Unterstützung für Sie

  • Chronische Erschöpfung und "Brain Fog"
  • Gelenk- und Muskelschmerzen
  • Konzentrationsstörungen
  • Haarausfall, Hautausschläge
  • Autoimmunreaktionen
  • Hormonelle Störungen und Depressionen

Oft treten diese Beschwerden schleichend und Jahre nach dem Einsetzen der Implantate auf. Die medizinische Forschung zu BII ist noch nicht abgeschlossen, doch immer mehr Ärztinnen und Ärzte sowie Patientinnen berichten von einem klaren Zusammenhang.

Viele Frauen sind krank durch Brustimplantate geworden, obwohl man ihnen erzählte, dass Implantate ein Leben lange halten würde und völlig ungefährlich sind. Ein “Märchen” das sich bis heute durch die Beratungsgespräche einiger plastischer Chirurgen zieht. Umfassende und vor allem sachliche Aufklärung ist wichtig, um eine informierte Entscheidung zu treffen.

Weiterhin ist nun bekannt geworden, dass sich bis zu 30 % der Implantate in den ersten 10 Jahren im Körper auflösen können und somit das Silikon in den Körper und in die Lymphknoten gelangen kann – trotz des angeblich so sicheren kohäsiven Gels.

Schonungslose Aufklärung über die spezifischen Risiken bei einer Brustaugmentation

Bei einer Brustaugmentation mit Silikonimplantaten neben den allgemeinen Operationsrisiken (Blutung, Infektion, Narbenbildung, Kapselfibrose, Folgeoperationen, mögliche Notwendigkeit des Austauschs des Implantats, Gefahr einer Asymmetrie, möglicherweise unbefriedigendes kosmetisches Ergebnis) insbesondere über folgendes aufzuklären:

  • Implantatfalten- und Dellenbildung, Implantat-Abstoßung, Gewebenekrosen, Entzündungen, Infektionen, Abszesse sowie Serombildung und Wundwasseransammlung, Implantat-Drehung, Schmerzen;
  • Ausbrechen von Autoimmunkrankheiten (sowie deren schwerwiegenden Folgen), neurologische und operationslagerungsbedingte Risiken sowie das Risiko der Erkrankung an einem anaplastischen, großzelligen Lymphom (BIA-ALCL);
  • die Haltbarkeit von Silikonimplantaten begrenzt ist und durchschnittlich etwa 10 – 15 Jahre beträgt und die daher nach zehn Jahren eine regelmäßige engmaschige Kontrolle und gegebenenfalls einen Austausch der Implantate erforderlich macht. Der Patientin sollte vor allem die Wahrscheinlichkeit eines weiteren operativen (Folge-)Eingriffs binnen 10 Jahren nach der Brustvergrößerung realistisch dargestellt werden;
  • die tatsächliche Lebensdauer individuell verschieden ist und von der Reaktion der Implantate mit dem umliegenden Gewebe abhängt, die wiederum von seiner Größe, dem Weichteilmantel, der Lage der Implantate und den körperlichen Aktivitäten der Patientin beeinflusst wird;
  • zu den Umständen, welche die Lebensdauer der Implantate begrenzen, auch die Risiken einer Implantatruptur mit dem Folgen möglicher lokaler Gewerbereaktionen, oder einer Beschädigung des Implantats durch massive Gewalteinwirkung (beispielsweise bei einem Auto- oder Sportunfall);
  • einem Gel-Bleeding (Phänomen, dass geringere Mengen des Gels aufgrund der Beschaffenheit der Implantathülle ausschwitzen können) du damit verbunden möglichen Nachweis von Silikon im Körper;
  • dass bei hohem familiären Brustkrebsrisiko sowie nach Brustkrebs-OP eine Brustvergrößerung sehr kritisch ist und das Implantat die bildgebende Kontrolle in der Brustkrebsnachsorge beeinträchtigen kann und verdächtige Befunde nicht oder schlechter bzw. erst verspätet erkannt werden können;
  • dass nach einer Bestrahlung der Brust das Verkapselungsrisiko (Kapselfibrose) bei Brustvergrößerung deutlich erhöht ist;
  • dass bei bekannten immunologisch bedingten Bindegewebserkrankungen und Allergiedisposition Zurückhaltung bei der Durchführung einer Brustvergrößerung geboten ist.

Medizinisch ernst nehmen – rechtlich handeln

Auch wenn BII (noch) keine offizielle Diagnose im ICD-Katalog ist, sind die gesundheitlichen Belastungen für viele Frauen real und massiv. Studien und Erfahrungsberichte deuten darauf hin, dass Brustimplantate Entzündungsreaktionen und autoimmune Prozesse auslösen können.

In vielen Fällen verbessern sich die Beschwerden deutlich oder verschwinden nach der Entfernung der Implantate (Explantation) vollständig.

Ihre Gesundheit verdient Sicherheit – unser Versprechen

Wir setzen uns mit juristischer Konsequenz und menschlicher Sensibilität für Ihre Rechte ein. Unsere Beratung ist stets:

  • Kostenfrei in der Erstprüfung
  • Vertraulich & diskret
  • Von spezialisierten Medizinrechtsanwälten durchgeführt
Eine Hand zerquetscht ein Brustimplantat. An einer kaputten Stelle tritt flüssiges Silikon aus.

Ihre rechtlichen Möglichkeiten bei BII

Auch bei einer nicht offiziell anerkannten Erkrankung wie BII bestehen rechtliche Handlungsmöglichkeiten:

  • Produkthaftung bei fehlerhaften oder zurückgerufenen Implantaten
  • Aufklärungspflichtverletzung vor dem Eingriff
  • Körperverletzung durch unzureichend geprüfte oder riskante Medizinprodukte

Wir prüfen, ob Sie Anspruch auf Schmerzensgeld, Ersatz von Behandlungskosten oder Unterstützung bei Folgekosten der Explantation haben.

Vorteile

Was wir für Sie tun können

Jetzt unverbindlich prüfen lassen

Unsere Unterstützung für Sie.
Die Patientenanwalt AG ist auf die Durchsetzung von Patientenrechten im Bereich fehlerhafter Medizinprodukte spezialisiert. Wir bieten:
Kostenfreie Ersteinschätzung Ihres Falls
Prüfung der medizinischen Unterlagen (Implantatpass, OP-Berichte, etc.)
Geltendmachung von Schadensersatz und Schmerzensgeld
Unterstützung bei Folgekosten für Austausch- oder Entfernungsoperationen
Durchsetzung Ihrer Rechte gegenüber dem Hersteller – auch international

Haben Sie ein fehlerhaftes Brustimplantat erhalten? Leiden Sie unter Beschwerden oder wurde bei Ihnen Bll diagnostiziert?
Lassen Sie Ihren Fall jetzt kostenfrei von unseren spezialisierten Anwälten prüfen.

"Ich hatte jahrelang chronische Beschwerden – erst nach der Explantation ging es mir besser. Die Patientenanwalt AG hat mir geholfen, meine Rechte durchzusetzen."

Cornelia
Patientin, München

Häufige Fragen

Hier finden Sie Antworten auf häufige Fragen zu versagenden und fehlerhaften Medizinprodukten.

Warum eine "Sammelklage" für Betroffene ohne Rechtsschutz-Versicherung?

Gerade für alle Geschädigten, die keine Rechtsschutzversicherung haben:
Streng genommen gibt es die aus den USA bekannte „Sammelklage“ in Deutschland nicht. Die Patientenanwalt AG plant Schadensersatzansprüche von Geschädigten ohne Rechtsschutzversicherung außergerichtlich zu bündeln, um so, ggf. unter Einschaltung eines Finanzierers, für jede einzelne Geschädigte einen guten Vergleich auszuhandeln. Im Idealfall können so sämtliche Betroffene unbürokratisch und relativ schnell eine angemessene Entschädigung erhalten. Die Patientenanwalt AG prüft diese Möglichkeit für ihre Mandantinnen und bietet hierzu eine kostenlose Beratung und Registrierung Ihrer Ansprüche an. Für Geschädigte ohne Rechtschutzversicherung heißt das: Nutzen Sie diese Chance! Die Umstände hierfür sind äußerst günstig. Meist wird das Recht als kompliziert, langwierig und kostenintensiv wahrgenommen. Doch eine mögliche „Anspruchsbündelung“ hat klare Vorteile: Die möglichen Kosten-Risiken werden sehr deutlich verringert.

Musterfeststellungsklage

Es gibt seit Ende 2018 die Möglichkeit einer sog. „Musterfeststellungsklage“. Allerdings ist diese Klage nur ausgewählten Verbänden möglich und es wird bei der Musterklage, wie der Name schon sagt, lediglich festgestellt, „ob“ der Anspruch „dem Grunde nach“ besteht. Die „Höhe“ ihrer Ansprüche, also „wie“ gehaftet wird, müssen die Kläger also anschließend, selbst bei positivem Urteil, immer erneut in eigenen Prozessen jeder für sich selbst einklagen, wenn es – nach jahrelangem Prozess – in der Musterklage zu keinem akzeptablen Vergleich kommt. Dies stellt gleichzeitig die größte Kritik von Justiz und Verbänden zum Beispiel in den laufenden Dieselskandal-Verfahren da. Hier zeigt sich, dass die Vergleichsangebote in den Musterverfahren wesentlich niedriger und ungünstiger sind als in den anhängigen Einzelklagen. Noch dazu sind die „Musterkläger“ ab Ende der ersten mündlichen Verhandlung quasi in der Klage „gefangen“; ein Ausstieg ist nach diesem Zeitpunkt erst einmal nicht mehr ohne weiteres möglich. Es liegt also auf der Hand, dass die Musterfeststellungsklage nicht das erste Mittel der Wahl ist, um Ansprüche gegen die Hersteller von Implantaten durchzusetzen.

Meine Implantate wurden bereits entfernt. Kann ich teilnehmen?

Ja, auch wenn Ihr Implantat bereits entfernt wurden, haben Sie Anspruch auf eine Entschädigung. Schließlich erleiden Sie die gleichen Folgen und Schäden.

Welche rechtlichen Möglichkeiten habe ich?

Bei den fehlerhaften Implantaten handelt es sich um Medizinprodukte, für die der Hersteller im Rahmen des Produkthaftungsgesetzes (ProdHaftG) und der Produzentenhaftung haften muss. Dadurch könnten sich Ansprüche auf Schmerzensgeld oder Ersatz für mögliche Zukunftsschäden ergeben – als erfahrene Patientenanwälte und Fachanwälte setzen uns für Ihre Rechte rigoros ein.

Wann sollte ich mich um die rechtlichen Schritte kümmern?

Alle Ansprüche unterliegen einer gesetzlichen Verjährungsfrist. Daher ist es wichtig, dass Sie so schnell wie möglich handeln: Kontaktieren Sie uns schnellstmöglich, damit so die Verjährungsfrist gehemmt werden kann. Damit bleiben Ihre Ansprüche durchsetzbar und wir können uns für Sie einsetzen!

Sie haben noch Fragen? Wir hören zu!

Ihr Fall verdient eine ehrliche Einschätzung. Lassen Sie sich kostenlos beraten – unverbindlich und auf Augenhöhe.

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Seit mehr als 20 Jahren verhelfen wir Patienten zu Gerechtigkeit

Bereits zum fünften Mal in Folge ausgezeichnet:In der 2024 erschienenen Auflage des renommierten Rankings „Deutschlands beste Anwälte“ wurde Patientenanwalt AG – wie schon in den Jahren 2020 bis 2023 – erneut vom Handelsblatt in Kooperation mit dem US-Verlag Best Lawyers als Kanzlei des Jahres im Medizinrecht ausgezeichnet.
Ausgezeichnet mit dem DGQA-Gütesiegel „TOP Kanzlei für Medizinrecht 2025 – GOLD“. Diese Auszeichnung erhalten ausschließlich Kanzleien, die durch überdurchschnittliche Fachkompetenz, Mandantenzufriedenheit und transparente Arbeitsweise überzeugen. Vergeben von der Deutschen Gesellschaft für Qualitätsanalysen (DGQA).