Brustimplantate
Produkthaftung
Behandlungsfehler
3 Min Lesezeit

Klage gegen Allergan wegen Krebsrisiko – Natrelle Implantate

Geschrieben von
Christian Weissauer
Veröffentlicht am
08.03.2021

Klage gegen Allergan wegen Krebsrisiko

Unsere Mandantin macht Schadensersatz gegen Allergan wegen des Krebsrisikos geltend, das von den texturierten Brustimplantaten der Marke „Natrelle“ ausgeht.

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit teilen wir Ihnen unter Vorlage einer entsprechenden Vollmacht mit, dass wir Frau K. E. in der o.g. Angelegenheit anwaltlich vertreten.

Bei unserer Mandantin wurden am x4.xx.2014 in Ingolstadt texturierte Brustimplantate der Marke „Natrelle“ Ihrer Firma eingesetzt, die vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte im Dezember 2018 wegen des dringenden Verdachts der Gefahr der Krebserregung, insbesondere im Zusammenhang mit der Entstehung anaplastischer großzelliger Lymphome (ALCL) zurück gerufen wurden, wovon unsere Mandantin allerdings keine Kenntnis erlangte.

Seit Ende November litt unsere Mandantin unter lageabhängigen mittelgradigen Schmerzen in der linken Brust, sowie unter Schlafstörungen und einem leichten Fieber.

Am xx.xx.20xx wurden deutlich erhöhte Entzündungswerte und ein geschwollener Lymphknoten im linken Achselbereich unserer Mandantin diagnostiziert, was in der Gesamtbetrachtung die Gefahr eines Implantatdefekts und/oder einer beginnenden Malignität aufgrund der krebserregenden Zusammensetzung und Verarbeitung der Implantate nahe legte.

Klage gegen Allergan wegen Krebsrisiko

Am 0x.0x.202x ließ unsere Mandantin die Brustimplantate aufgrund der weiterhin bestehenden Beschwerden entfernen, was aufgrund der starken Verkapselung der Implantate 5 statt der geplanten 3 Stunden dauerte, und deutlich verschlimmerte Operationswunden verursachte.

Sie leidet seither unter depressiven Belastungsstörungen, Angststörungen bezüglich des potentiellen Einsatzes neuer Implantate und eines gestörten Selbstbilds als Frau und Selbstwertgefühls aufgrund der nunmehr „leeren“ Brusthöhle.

Dies wird noch durch die niederschmetternde Prognose verstärkt, wonach ein Brustaufbau mittels Lipofilling bei unserer Mandantin keinen Erfolg verspricht, da die Brustimplantate Ihrer Firma aufgrund ihrer texturierten Oberfläche besonders stark mit der Brust verwachsen waren, sodass nicht genug intaktes Brustgewebe zum Anwachsen des Eigenfetts verbleibt.

Die Brust unserer Mandantin ist somit dauerhaft massiv beschädigt und entstellt, sodass auch in Zukunft mit fortgesetzten schwerwiegenden körperlichen und psychologischen Beschwerden zu rechnen ist.

In Anbetracht der Ausgleichungs- und Genugtuungsfunktion des Schmerzensgeldes ist aufgrund der massiv erhöhten Krebsgefahr, sowie der körperlichen und psychologischen Folgen des Einsatzes der krebserregenden Implantate, und der Notwendigkeit von deren Austausch, ein Schmerzensgeld in Höhe von mindestens 100.000,00 € angemessen.

Die Kosten für den Austausch der Implantate, welche durch Sie zu ersetzen sind, betrugen zudem umgerechnet mindestens 11.160,00 €.

Zudem sind Sie als Hersteller der krebserregenden Implantate verpflichtet, für sämtliche zukünftig aufgrund des Einsatzes dieser Implantate bei Frau Winter auftretenden körperlichen, psychischen und wirtschaftlichen Schäden aufzukommen,

wobei der Wert dieser Zukunftsschäden angesichts der lebenslang massiv erhöhten Krebsgefahr mit einem Wert von mindestens 50.000,00 € anzusetzen ist.

Sie sind daher als Hersteller der krebserregenden Implantate gemäß § 1 Abs. 1 S. 1 ProdHaftG in Verbindung mit § 249 Abs. 1 BGB aufgefordert, Ihre oben genannte Haftung bis spätestens zum 02.xx.202x dem Grunde und der Höhe nach verbindlich anzuerkennen.

Sollten Sie dieser Aufforderung nicht fristgerecht nachkommen, werden wir zur Durchsetzung der berechtigten Interessen unserer Mandantin eine Zivilklage gegen Sie anstrengen.

Mit freundlichen Grüßen,

Patientenanwalt AG

Teilen Sie diesen Artikel
Brustimplantate
Produkthaftung
Behandlungsfehler
Christian Weissauer
Fachanwalt für Medizinrecht
Blog

Weitere Blogartikel

Lesen Sie weitere Artikel zu den Themen Behandlungsfehler, Produkthaftung, Brustimplantate und mehr!

Sie haben noch Fragen? Wir hören zu!

Ihr Fall verdient eine ehrliche Einschätzung. Lassen Sie sich kostenlos beraten – unverbindlich und auf Augenhöhe.

100 % kostenfrei & unverbindlich

Seit mehr als 20 Jahren verhelfen wir Patienten zu Gerechtigkeit

Bereits zum fünften Mal in Folge ausgezeichnet:In der 2024 erschienenen Auflage des renommierten Rankings „Deutschlands beste Anwälte“ wurde Patientenanwalt AG – wie schon in den Jahren 2020 bis 2023 – erneut vom Handelsblatt in Kooperation mit dem US-Verlag Best Lawyers als Kanzlei des Jahres im Medizinrecht ausgezeichnet.
Ausgezeichnet mit dem DGQA-Gütesiegel „TOP Kanzlei für Medizinrecht 2025 – GOLD“. Diese Auszeichnung erhalten ausschließlich Kanzleien, die durch überdurchschnittliche Fachkompetenz, Mandantenzufriedenheit und transparente Arbeitsweise überzeugen. Vergeben von der Deutschen Gesellschaft für Qualitätsanalysen (DGQA).