Wenn ein Schlaganfall zu spät erkannt wird, ist nichts mehr wie vorher.
Ein Schlaganfall ist ein Notfall – jede Minute zählt. Doch wenn Symptome übersehen, Untersuchungen verzögert oder Behandlungen versäumt werden, kann das fatale Folgen haben: Lähmungen, Sprachverlust, dauerhafte Pflegebedürftigkeit.
Während Ärzte von „Verläufen“ sprechen, stehen Sie mit der Realität allein da. Wenn ein Behandlungsfehler vorliegt, haben Sie Anspruch auf Entschädigung – für Gerechtigkeit, Versorgung und finanzielle Sicherheit. Wir setzen Ihr Recht durch.

Schlaganfall zu spät erkannt? Viele wissen nicht, dass ihnen Entschädigung zusteht.
Erste Symptome werden oft verharmlost – dabei zählt bei einem Schlaganfall jede Minute. Wird zu spät reagiert, drohen bleibende Schäden wie Lähmungen oder Sprachverlust.
Wenn ein Behandlungsfehler die Ursache ist, haben Sie Anspruch auf Schmerzensgeld und Entschädigung. Wir prüfen Ihren Fall – vertraulich und mit klarer Durchsetzungskraft.
Symptome werden nicht ernst genommen
Sehstörungen, Sprachprobleme oder Taubheitsgefühle werden als harmlose Beschwerden abgetan – dabei zählt bei einem Schlaganfall jede Minute. Wird nicht sofort reagiert, kann das schwerwiegende Folgen haben.
Fehlende oder verspätete Bildgebung
Eine CT- oder MRT-Untersuchung ist entscheidend, um Art und Ausmaß des Schlaganfalls festzustellen. Wenn diese Diagnostik verzögert wird, geht wertvolle Behandlungszeit verloren.
Keine Lyse-Therapie trotz Indikation
In vielen Fällen kann eine Lysetherapie helfen, Blutgerinnsel aufzulösen – vorausgesetzt, sie wird rechtzeitig durchgeführt. Wird sie unterlassen, obwohl sie möglich gewesen wäre, ist das ein schwerwiegender Fehler.
Fehleinschätzung in der Notaufnahme
Gerade bei jüngeren Patienten oder atypischen Symptomen wird ein Schlaganfall häufig nicht erkannt. Eine falsche Ersteinschätzung durch den Notarzt oder das Klinikpersonal kann lebensverändernde Konsequenzen haben.

Studie: Hirnschaden durch übersehene Hirnvenenthrombose – 500.000 €Schmerzensgeld erstritten
Hintergrund
Hirnvenenthrombosen zählen zu den lebensbedrohlichsten, aber auch oft übersehenen neurologischen Notfällen. In diesem Fall wurde trotz eindeutiger Warnzeichen nicht gehandelt – und eine junge Frau zahlte dafür mit ihrer Selbstständigkeit, ihrer Gesundheit und ihrer Zukunft. Unsere Kanzlei konnte für sie eine hohe Entschädigung durchsetzen.
Fallübersicht
Eine 32-jährige Frau stellte sich mit massiven Kopfschmerzen, Erbrechen und Sehstörungen mehrfach ärztlich vor. Die Symptome verschlechterten sich kontinuierlich – doch eine neurologische Abklärung unterblieb. Wichtige bildgebende Untersuchungen (CT/MRT) wurden nicht durchgeführt. Die behandelnden Ärzt:innen unterschätzten die Dramatik der Beschwerden.
Tage später erlitt die Patientin einen Krampfanfall und wurde notfallmäßig eingeliefert. Die Diagnose: Hirnvenenthrombose mit schwerer Hirnschädigung infolge erhöhter Hirndrucks. Die Patientin überlebte, ist aber seither schwerstbehindert, auf ständige Hilfe angewiesen und kann nicht mehr am gesellschaftlichen oder beruflichen Leben teilnehmen.
Juristische Bewertung
Wir argumentierten mit einem grob fahrlässigen Behandlungsfehler: Die medizinische Fachliteratur und Leitlinien fordern bei diesen Symptomen eine sofortige weiterführende Diagnostik. Ein medizinisches Sachverständigengutachten bestätigte: Bei frühzeitiger Diagnostik und Therapie hätte die Thrombose behandelt und die Hirnschädigung verhindert werden können.
Gerichtliche Entscheidung
Das Gericht sprach unserer Mandantin ein Schmerzensgeld in Höhe von 500.000 € zu – zuzüglich zur lebenslangen Übernahme der Pflege- und Versorgungskosten. Das Urteil gehört zu den höchsten Entschädigungen für einen Hirnschaden nach Thrombose und wurde in zweiter Instanz bestätigt.
Bedeutung für die Praxis
Die fehlerhafte Einschätzung neurologischer Notfälle ist ein häufiger Vorwurf im Arzthaftungsrecht – mit oft dramatischen Folgen. Dieser Fall macht deutlich: Nur wer Verdachtsdiagnosen ernst nimmt, kann Leben retten. Wird dies versäumt, können Betroffene mit rechtlichem Rückhalt Gerechtigkeit erfahren.
Fazit
Schicksale wie das dieser jungen Frau sind nicht rückgängig zu machen – aber sie dürfen auch nicht stillschweigend hingenommen werden. Mit konsequenter anwaltlicher Vertretung lassen sich nicht nur Entschädigungen durchsetzen, sondern auch gesellschaftliche Aufmerksamkeit schaffen: Für Patientensicherheit. Für Verantwortung. Für Gerechtigkeit.

"Die Patientenanwalt AG hat mich in einer sehr belastenden Zeit mit großem Engagement begleitet. Die Beratung war verständlich, menschlich und absolut professionell. Frau Brockhaus ist super!"
Häufige Fragen
Hier finden Sie Antworten auf häufige Fragen zu Behandlungsfehlern.
Viele Betroffene merken erst im Nachhinein, dass Symptome nicht ernst genommen oder Therapien verzögert wurden. Wenn Sie das Gefühl haben, dass zu spät reagiert wurde – etwa bei der Lysetherapie, Bildgebung oder Notaufnahme – kann es sinnvoll sein, den Fall rechtlich prüfen zu lassen.
Ja. Wenn Ihr Familienmitglied nach einem Schlaganfall bleibende Schäden hat und der Verdacht auf einen Behandlungsfehler besteht, können Sie als nahestehende Person rechtlich aktiv werden – insbesondere bei schweren Einschränkungen oder fehlender Einsichtsfähigkeit des Betroffenen.
Mögliche Ansprüche sind:
– Schmerzensgeld
– Kostenübernahme für Pflege, Hilfsmittel oder Therapien
– Haushaltshilfe und Verdienstausfall
– Entschädigung für die psychische Belastung
Wir prüfen, was in Ihrem Fall durchsetzbar ist.
Wir unterstützen Sie bei der Anforderung der vollständigen Patientenakte, inklusive Notarztprotokollen, CT-/MRT-Bildern und Laborwerten. Sie haben ein Recht auf Einsicht – auch, wenn Sie sich zunächst rechtlich unsicher fühlen.
Nein. Wir arbeiten mit unabhängigen medizinischen Gutachtern zusammen, die die Abläufe fachlich bewerten. Sie müssen nichts beweisen – wir übernehmen die Prüfung und holen medizinische Expertise hinzu.
Nein. Eine rechtliche Prüfung oder Auseinandersetzung ist nicht automatisch öffentlich. Viele Verfahren werden außergerichtlich geregelt. Uns ist wichtig, dass Sie diskret, sicher und mit möglichst wenig Belastung zu Ihrem Recht kommen.
Nein. Die Ersteinschätzung ist bei uns kostenlos und unverbindlich. Wenn wir den Fall übernehmen, prüfen wir, ob Ihre Rechtsschutzversicherung greift oder ob andere Finanzierungsmodelle möglich sind. Sie gehen kein Risiko ein.
Sie haben noch Fragen? Wir hören zu!
Ihr Fall verdient eine ehrliche Einschätzung. Lassen Sie sich kostenlos beraten – unverbindlich und auf Augenhöhe.

Seit mehr als 20 Jahren verhelfen wir Patienten zu Gerechtigkeit

