Wenn ein Schlaganfall zu spät erkannt wird, ist nichts mehr wie vorher.

Ein Schlaganfall ist ein Notfall – jede Minute zählt. Doch wenn Symptome übersehen, Untersuchungen verzögert oder Behandlungen versäumt werden, kann das fatale Folgen haben: Lähmungen, Sprachverlust, dauerhafte Pflegebedürftigkeit.

Während Ärzte von „Verläufen“ sprechen, stehen Sie mit der Realität allein da. Wenn ein Behandlungsfehler vorliegt, haben Sie Anspruch auf Entschädigung – für Gerechtigkeit, Versorgung und finanzielle Sicherheit. Wir setzen Ihr Recht durch.

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Schlaganfall zu spät erkannt? Viele wissen nicht, dass ihnen Entschädigung zusteht.

Erste Symptome werden oft verharmlost – dabei zählt bei einem Schlaganfall jede Minute. Wird zu spät reagiert, drohen bleibende Schäden wie Lähmungen oder Sprachverlust.

Wenn ein Behandlungsfehler die Ursache ist, haben Sie Anspruch auf Schmerzensgeld und Entschädigung. Wir prüfen Ihren Fall – vertraulich und mit klarer Durchsetzungskraft.

Symptome werden nicht ernst genommen

Sehstörungen, Sprachprobleme oder Taubheitsgefühle werden als harmlose Beschwerden abgetan – dabei zählt bei einem Schlaganfall jede Minute. Wird nicht sofort reagiert, kann das schwerwiegende Folgen haben.

Fehlende oder verspätete Bildgebung

Eine CT- oder MRT-Untersuchung ist entscheidend, um Art und Ausmaß des Schlaganfalls festzustellen. Wenn diese Diagnostik verzögert wird, geht wertvolle Behandlungszeit verloren.

Keine Lyse-Therapie trotz Indikation

In vielen Fällen kann eine Lysetherapie helfen, Blutgerinnsel aufzulösen – vorausgesetzt, sie wird rechtzeitig durchgeführt. Wird sie unterlassen, obwohl sie möglich gewesen wäre, ist das ein schwerwiegender Fehler.

Fehleinschätzung in der Notaufnahme

Gerade bei jüngeren Patienten oder atypischen Symptomen wird ein Schlaganfall häufig nicht erkannt. Eine falsche Ersteinschätzung durch den Notarzt oder das Klinikpersonal kann lebensverändernde Konsequenzen haben.

Studie: Hirnschaden durch übersehene Hirnvenenthrombose – 500.000 €Schmerzensgeld erstritten

Hintergrund

Hirnvenenthrombosen zählen zu den lebensbedrohlichsten, aber auch oft übersehenen neurologischen Notfällen. In diesem Fall wurde trotz eindeutiger Warnzeichen nicht gehandelt – und eine junge Frau zahlte dafür mit ihrer Selbstständigkeit, ihrer Gesundheit und ihrer Zukunft. Unsere Kanzlei konnte für sie eine hohe Entschädigung durchsetzen.

Fallübersicht

Eine 32-jährige Frau stellte sich mit massiven Kopfschmerzen, Erbrechen und Sehstörungen mehrfach ärztlich vor. Die Symptome verschlechterten sich kontinuierlich – doch eine neurologische Abklärung unterblieb. Wichtige bildgebende Untersuchungen (CT/MRT) wurden nicht durchgeführt. Die behandelnden Ärzt:innen unterschätzten die Dramatik der Beschwerden.
Tage später erlitt die Patientin einen Krampfanfall und wurde notfallmäßig eingeliefert. Die Diagnose: Hirnvenenthrombose mit schwerer Hirnschädigung infolge erhöhter Hirndrucks. Die Patientin überlebte, ist aber seither schwerstbehindert, auf ständige Hilfe angewiesen und kann nicht mehr am gesellschaftlichen oder beruflichen Leben teilnehmen.

Juristische Bewertung

Wir argumentierten mit einem grob fahrlässigen Behandlungsfehler: Die medizinische Fachliteratur und Leitlinien fordern bei diesen Symptomen eine sofortige weiterführende Diagnostik. Ein medizinisches Sachverständigengutachten bestätigte: Bei frühzeitiger Diagnostik und Therapie hätte die Thrombose behandelt und die Hirnschädigung verhindert werden können.

Gerichtliche Entscheidung

Das Gericht sprach unserer Mandantin ein Schmerzensgeld in Höhe von 500.000 € zu – zuzüglich zur lebenslangen Übernahme der Pflege- und Versorgungskosten. Das Urteil gehört zu den höchsten Entschädigungen für einen Hirnschaden nach Thrombose und wurde in zweiter Instanz bestätigt.

Bedeutung für die Praxis

Die fehlerhafte Einschätzung neurologischer Notfälle ist ein häufiger Vorwurf im Arzthaftungsrecht – mit oft dramatischen Folgen. Dieser Fall macht deutlich: Nur wer Verdachtsdiagnosen ernst nimmt, kann Leben retten. Wird dies versäumt, können Betroffene mit rechtlichem Rückhalt Gerechtigkeit erfahren.

Fazit

Schicksale wie das dieser jungen Frau sind nicht rückgängig zu machen – aber sie dürfen auch nicht stillschweigend hingenommen werden. Mit konsequenter anwaltlicher Vertretung lassen sich nicht nur Entschädigungen durchsetzen, sondern auch gesellschaftliche Aufmerksamkeit schaffen: Für Patientensicherheit. Für Verantwortung. Für Gerechtigkeit.

Patientenanwältin und Mandantin geben sich die Hand nach einem erfolgreichen Erstgespräch zu einem vermuteten Behandlungsfehler. Im Hintergrund ist eine moderne Kanzleiumgebung mit großen grünen Pflanzen zu sehen.

"Die Patientenanwalt AG hat mich in einer sehr belastenden Zeit mit großem Engagement begleitet. Die Beratung war verständlich, menschlich und absolut professionell. Frau Brockhaus ist super!"

C. M.
Patientin, München

Häufige Fragen

Hier finden Sie Antworten auf häufige Fragen zu Behandlungsfehlern.

Wie erkenne ich, ob mein Schlaganfall falsch behandelt wurde?

Viele Betroffene merken erst im Nachhinein, dass Symptome nicht ernst genommen oder Therapien verzögert wurden. Wenn Sie das Gefühl haben, dass zu spät reagiert wurde – etwa bei der Lysetherapie, Bildgebung oder Notaufnahme – kann es sinnvoll sein, den Fall rechtlich prüfen zu lassen.

Kann ich als Angehöriger auch etwas unternehmen?

Ja. Wenn Ihr Familienmitglied nach einem Schlaganfall bleibende Schäden hat und der Verdacht auf einen Behandlungsfehler besteht, können Sie als nahestehende Person rechtlich aktiv werden – insbesondere bei schweren Einschränkungen oder fehlender Einsichtsfähigkeit des Betroffenen.

Welche Ansprüche habe ich nach einem Behandlungsfehler bei Schlaganfall?

Mögliche Ansprüche sind:
– Schmerzensgeld
– Kostenübernahme für Pflege, Hilfsmittel oder Therapien
– Haushaltshilfe und Verdienstausfall
– Entschädigung für die psychische Belastung

Wir prüfen, was in Ihrem Fall durchsetzbar ist.

Was passiert, wenn ich mir bei der Klinik oder beim Arzt keine Unterlagen besorgen kann?

Wir unterstützen Sie bei der Anforderung der vollständigen Patientenakte, inklusive Notarztprotokollen, CT-/MRT-Bildern und Laborwerten. Sie haben ein Recht auf Einsicht – auch, wenn Sie sich zunächst rechtlich unsicher fühlen.

Muss ich medizinische Beweise selbst liefern?

Nein. Wir arbeiten mit unabhängigen medizinischen Gutachtern zusammen, die die Abläufe fachlich bewerten. Sie müssen nichts beweisen – wir übernehmen die Prüfung und holen medizinische Expertise hinzu.

Was passiert, wenn ich gegen eine Klinik oder ein Krankenhaus vorgehe – wird das öffentlich?

Nein. Eine rechtliche Prüfung oder Auseinandersetzung ist nicht automatisch öffentlich. Viele Verfahren werden außergerichtlich geregelt. Uns ist wichtig, dass Sie diskret, sicher und mit möglichst wenig Belastung zu Ihrem Recht kommen.

Kostet mich die Prüfung meines Falls etwas?

Nein. Die Ersteinschätzung ist bei uns kostenlos und unverbindlich. Wenn wir den Fall übernehmen, prüfen wir, ob Ihre Rechtsschutzversicherung greift oder ob andere Finanzierungsmodelle möglich sind. Sie gehen kein Risiko ein.

Sie haben noch Fragen? Wir hören zu!

Ihr Fall verdient eine ehrliche Einschätzung. Lassen Sie sich kostenlos beraten – unverbindlich und auf Augenhöhe.

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Seit mehr als 20 Jahren verhelfen wir Patienten zu Gerechtigkeit

Bereits zum fünften Mal in Folge ausgezeichnet:In der 2024 erschienenen Auflage des renommierten Rankings „Deutschlands beste Anwälte“ wurde Patientenanwalt AG – wie schon in den Jahren 2020 bis 2023 – erneut vom Handelsblatt in Kooperation mit dem US-Verlag Best Lawyers als Kanzlei des Jahres im Medizinrecht ausgezeichnet.
Ausgezeichnet mit dem DGQA-Gütesiegel „TOP Kanzlei für Medizinrecht 2025 – GOLD“. Diese Auszeichnung erhalten ausschließlich Kanzleien, die durch überdurchschnittliche Fachkompetenz, Mandantenzufriedenheit und transparente Arbeitsweise überzeugen. Vergeben von der Deutschen Gesellschaft für Qualitätsanalysen (DGQA).