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Dokumentationspflicht
Hier finden Sie Fachartikel rund um das Thema Dokumentationspflicht.
Behandlungsfehler
Dokumentationspflicht
Einsichtsrecht in Behandlungsunterlagen - Der Rechtsnachfolger als Anspruchsteller
Nach einhelliger Rechtsprechung steht dem Patienten ein Einsichtsrecht in seine gesamte Behandlungsdokumentation zu. Hergeleitet wird dieser Anspruch aus dem Behandlungsvertrag iVm. § 810 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) und ist Ausfluss des im Grundgesetz niedelgelegten Recht auf Selbstbestimmung des Patienten.
Behandlungsfehler
Dokumentationspflicht
Einsicht in die Behandlungsunterlagen nach Tod des Patienten
Stirbt der Patient infolge eines Behandlungsfehlers verweigern Ärzte und Krankenhäuser vielfach die Herausgabe der Behandlungsunterlagen an die Angehörigen bzw. deren Rechtsvertretung. Da diese zum Nachweis eines ärztlichen Verschuldens jedoch für gewöhnlich dringend erforderlich sind stellt sich die Frage, wem nach dem Tod des Patienten ein Einsichtsrecht in die Behandlungsdokumentation zusteht.
Behandlungsfehler
Dokumentationspflicht
Hygienemängel im Krankenhaus können zur Beweislastumkehr führen
Nicht steriles OP-Besteck, nicht desinfizierte Hände. Solche Umstände betreffen den Bereich der Hygiene in einer Klinik oder einer Praxis. Wird z.B. bei der Sterilgutaufbereitung nicht richtig gearbeitet und werden die Hygienevorschriften nicht eingehalten, so können gefährliche Infektionen auftreten.