Dokumentationspflicht
Medizinrecht
3 Min Lesezeit

Neues Patietenrecht kein großer Wurf

Geschrieben von
Laura Brockhaus
Veröffentlicht am
05.02.2013

Das neue Patientenrecht ist noch nicht in Kraft. Wann es genau verkündet werden wird, ist noch nicht klar; das Bundesjustizministerium hält sich hier bedeckt.Bringt es wesentliche Änderungen? Nein! Ein "großer Wurf" ist es nicht geworden, es ist in wesentlichen Teilen lediglich die Gesetzesform der schon bilsang existierenden Rechtsprechung. Der Gesetzgeber hat hier wenig originell gearbeitet und eine große Chance verpasst.Dies gilt zum Beispiel für das Einsichtsrecht in Krankenakten. Der Gesetzgeber hätte hier zur Klarstellung afunehmen können, dass auch Bildbefunde etc. im Original an den Patienten herauszugeben sind.Eine bei Ärzten verbreitete Ansicht, dass Originalgegenstände (wie Zahnmodelle, Röntgenbilder oder sonstige Bildbefunde etc.) nicht an den Parteivertreter von Patienten – als Organe der Rechtspflege – herauszugeben sind, ist nicht richtig, vgl. z.B. BGH NJW 1983, 328; OLG München NJW 2001, 2806; LG München I MedR 2001; 524.Anders verhält es sich lediglich mit der Zusendung der Originalpatientenunterlagen, d.h. Originalpatientenakte per se. Die Rechtsprechung trennt hier zutreffend zwischen der Akte selbst und Originalpräparaten/-gegenständen, wobei der Patient schon jetzt ein Einsichtsrecht auch in die Originalakte hat, was nun auch in § 603g BGB Niederschlag findet, vgl. umfassend auch Begründung in BT-Drucksache 17/10488 vom 15.08.2012, Buchstabe B zu § 630g („In 603g soll das Recht des Patienten auf Einsichtnahme in die Originalpatientenakte geregelt werden.“).Der Gesetzgeber hat aber die Frage in Bezug auf Originalpräparate und Gegenstände nicht geregelt. Schade, er hatte die Gelegenheit.

Teilen Sie diesen Artikel
Dokumentationspflicht
Medizinrecht
Laura Brockhaus
Patientenanwältin
Blog

Weitere Blogartikel

Lesen Sie weitere Artikel zu den Themen Behandlungsfehler, Produkthaftung, Brustimplantate und mehr!

Sie haben noch Fragen? Wir hören zu!

Ihr Fall verdient eine ehrliche Einschätzung. Lassen Sie sich kostenlos beraten – unverbindlich und auf Augenhöhe.

100 % kostenfrei & unverbindlich

Seit mehr als 20 Jahren verhelfen wir Patienten zu Gerechtigkeit

Bereits zum fünften Mal in Folge ausgezeichnet:In der 2024 erschienenen Auflage des renommierten Rankings „Deutschlands beste Anwälte“ wurde Patientenanwalt AG – wie schon in den Jahren 2020 bis 2023 – erneut vom Handelsblatt in Kooperation mit dem US-Verlag Best Lawyers als Kanzlei des Jahres im Medizinrecht ausgezeichnet.
Ausgezeichnet mit dem DGQA-Gütesiegel „TOP Kanzlei für Medizinrecht 2025 – GOLD“. Diese Auszeichnung erhalten ausschließlich Kanzleien, die durch überdurchschnittliche Fachkompetenz, Mandantenzufriedenheit und transparente Arbeitsweise überzeugen. Vergeben von der Deutschen Gesellschaft für Qualitätsanalysen (DGQA).