Nach Hüft- TEP Wechsel kam es bei dem Patienten zu einer Darmischämie. Es folgten eine Notoperation und künstliches Koma. Während einem Zeitraum von mehreren Wochen entwickelten sich ausgedehnte Druckgeschwüre an mehreren Stellen. Diese Dekubiti mussten operativ versorgt werden.
Nach Auswertung der Behandlungsunterlagen sowie der Pflegedokumentation, gehen wir davon aus, dass eine fehlerhafte Lagerung des Patienten zu diesem hochgradigen Schaden führte.
Wir machen für den Patienten Schadensersatzansprüche wegen Verstößen gegen den fachärztlichen Standard geltend. Das OLG Köln (NJW-RR 2000, 1267) geht in einem vergleichbaren Fall von folgenden Wertungen aus:
„Das Auftreten von schwerwiegenden Dekubiti bei Hochrisikopatienten ist immer vermeidbar, sei es durch häufigeUmlagerungen oder durch Eincremen und /oder den Einsatz von Spezialbetten und Kissen. Dementsprechend wird allein schon die Entstehung von Durchliegegeschwüren ausnahmslos auf falsche oder unzureichende Vorbeugemaßnahmen zurückgeführt“
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