Behandlungsfehler
Dokumentationspflicht
3 Min Lesezeit

Mangelhafte Dokumentation durch den Arzt

Geschrieben von
Laura Brockhaus
Veröffentlicht am
25.07.2012

In einer Arztpraxis müssen die wichtigsten diagnostischen und therapeutischen Maßnahmen und die Verlaufsdaten in einer Patientenkartei dokumentiert werden. Daran sollte ein Arzt sich halten. Denn die Dokumentationspflicht soll dem Interesse des Patienten dienen, da durch die Dokumentation eine ordnungsgemäße Behandlung bzw. Behandlungsfortführung hinsichtlich der Diagnose und der Therapie sichergestellt werden soll.

Sollte Dokumentation eines Arztes mangelhaft oder sogar unvollständig gewesen sein und ist ihm ein Behandlungsfehler unterlaufen ist, so greift eine Beweiserleichterung zugunsten des später klagenden Patienten ein. Denn grundsätzlich muss der Patient einen Behandlungsfehler beweisen. Wenn jedoch der Arzt seiner Dokumentationspflicht nicht nachgekommen ist, so wird vermutet, dass z.B. eine notwendige Maßnahme vom Arzt nicht getroffen wurde oder dass sich ein nicht dokumentierter, aus medizinischen Gründen dokumentationspflichtiger Umstand so ereignet hat, wie es vom Patienten geschildert wurde.In einem solchen Fall wäre es für den Patienten leichter, einen Behandlungsfehler nachzuweisen und so seinen Anspruch auf Schadensersatz durchzusetzen.

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Laura Brockhaus
Patientenanwältin
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