Brustimplantate
Produkthaftung
3 Min Lesezeit

9.500 Euro nach Mammaaugmentation

Geschrieben von
Christian Zierhut
Veröffentlicht am
17.10.2014

9.500 Euro nach Mammaaugmentation

Unsere Mandantin erhält nach streitgegenständlicher Brustoperation 9.500 Euro Schadensersatz.

Der Operateur ist Facharzt für ästhetische und plastische Chirurgie. Streitgegenständlich war vor allem die Operationsmethode und die präoperative Operationsplanung. So wurden anatomische Implantate verwendet, welche unterhalb des Brustmuskels implantiert wurden.

Hierdurch kam es zu einem Verrutschen der Implantate, wodurch sich bei der Patientin das Phänomen eines sog. „Double Boubble“ (Doppelkontinuierung der Brust) einstellte.

9.500 Euro nach Mammaaugmentation

Da außergerichtlich eine Regulierung nicht zustande kam, wurde durch den Verfasser dieses Artikels Klage beim Landgericht Ingolstadt eingereicht. Im Rahmen der Güteverhandlung regte das Gericht einen Vergleich an, welcher die Gegenseite zu einer Zahlung iHv. € 9.500 verpflichtete.

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Christian Zierhut
Vorstand der Patientenanwalt AG
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