Am 14.10.2013 hat ein Termin in einer PIP-Angelegenheit stattgefunden. Es wurden die Verfahren gegen den Arzt, den TÜV, die Allianz Frankreich, Brenntag und die Bundesrepublik verhandelt. Ein Urteil wurde noch nicht gefällt. ArztDas Gericht hat die Parteien angehört. Es geht insbesondere auch um die Frage, worüber er aufgeklärt hat. Nach seiner Aussage wurde das Risiko „Bleeding“ nicht thematisiert. Einer Haftung wird er sich damit voraussichtlich nicht ohne Weiteres entziehen können. Das Gericht wird aber auch noch sachverständig beraten lassen müssen. Brenntag und BundesrepublikHier sieht das Gericht rechtliche Probleme und es wird nochmals Vortrag erfolgen. TÜVDas Gericht vertritt die Ansicht, dass die Klägerin zu Fehlern in den sog. Audits vortragen müsse, obgleich der Klägerin keine Auditberichte vorliegen. Der TÜV hat in diesem Verfahren noch keine solche Berichte vorgelegt. Ob es bei dieser vorläufigen Ansicht des Gerichts bleibt und diese rechtlich haltbar ist, wird sich erst im weiteren Verlauf des Verfahrens zeigen. AllianzDas Verfahren gegen die Allianz wird eine völlig neue europarechtliche Wendung erhalten. Wie berichtet, ist die Allianz die Pflichtversicherung der Firma PIP, die insolvent ist. Die Allianz wendet (wie stets) unter anderem ein, dass Versicherungsschutz nur auf Fälle in Frankreich beschränkt sei. Dies sei in den Vertragsbedingungen so festgehalten. In Deutschland existiert eine solche Versicherungspflicht für Medizinprodukte nicht.Kern des Problems ist dabei nun, ob dies mit den Grundfreiheiten in der Europäischen Union vereinbar ist. Wir sehen einen Verstoß gegen die Warenverkehrsfreiheit. Da es sich dabei um eine Frage der Auslegung des AEUV handelt, darf ein nationales Gericht diese Frage gar nicht entscheiden; dies ist allein dem EuGH vorbehalten. Wir werden eine entsprechende Vorlagefrage an den EuGH formulieren.
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