Brustimplantate
Produkthaftung
3 Min Lesezeit

Begrenztes Nachbesserungsrecht des Zahnarztes

Geschrieben von
Christian Weissauer
Veröffentlicht am
20.03.2013

Da der Zahnarztvertrag kein Werkvertrag ist, d.h. ein Erfolg nicht geschuldet ist, und der Zahnarzt die Passgenauigkeit von Zahnersatz und Implantaten nicht immer sofort herbeiführen kann, steht dem Zahnarzt ein Nachbesserungsrecht zu. Das bedeutet, dass sich der Patient in einem solchen Fall erst noch einmal an seinen Zahnarzt wenden muss, bevor er sich an einen anderen Zahnarzt wenden kann oder Ansprüche geltend machen kann.

Von diesem Nachbesserungsrecht sind unter anderem Druckstellen, Lockerungserscheinungen oder Beweglichkeit im Mundbereich umfasst.Jedoch hat dieses Nachbesserungsrecht des Zahnarztes auch Grenzen.So entfällt der Nachbesserungsanspruch, wenn eine Weiterbehandlung der Patient unzumutbar ist oder die prothetische Leistung irreparabel fehlerhaft ist.In einem unserer Fälle musste ein Mandant bezüglich seiner Prothese in zwei Jahren über 36-mal nachbehandelt werden, da die Prothese nie richtig saß. Auch wurde dem Mandanten nicht mitgeteilt, wann mit einer Besserung zu rechnen ist, bzw. wie viele Termine dieser noch durchstehen muss.In diesem Fall ist das Vertrauensverhältnis zwischen Zahnarzt und Patient extrem zerstört worden. Dem Mandanten war es nicht mehr zumutbar, den Zahnarzt aufzusuchen. Er begab sich zu einem anderen Zahnarzt und macht nun Schadensersatz und Schmerzensgeld gegen seinen vorherigen Anwalt gelten.

Teilen Sie diesen Artikel
Brustimplantate
Produkthaftung
Christian Weissauer
Fachanwalt für Medizinrecht
Blog

Weitere Blogartikel

Lesen Sie weitere Artikel zu den Themen Behandlungsfehler, Produkthaftung, Brustimplantate und mehr!

Sie haben noch Fragen? Wir hören zu!

Ihr Fall verdient eine ehrliche Einschätzung. Lassen Sie sich kostenlos beraten – unverbindlich und auf Augenhöhe.

100 % kostenfrei & unverbindlich

Seit mehr als 20 Jahren verhelfen wir Patienten zu Gerechtigkeit

Bereits zum fünften Mal in Folge ausgezeichnet:In der 2024 erschienenen Auflage des renommierten Rankings „Deutschlands beste Anwälte“ wurde Patientenanwalt AG – wie schon in den Jahren 2020 bis 2023 – erneut vom Handelsblatt in Kooperation mit dem US-Verlag Best Lawyers als Kanzlei des Jahres im Medizinrecht ausgezeichnet.
Ausgezeichnet mit dem DGQA-Gütesiegel „TOP Kanzlei für Medizinrecht 2025 – GOLD“. Diese Auszeichnung erhalten ausschließlich Kanzleien, die durch überdurchschnittliche Fachkompetenz, Mandantenzufriedenheit und transparente Arbeitsweise überzeugen. Vergeben von der Deutschen Gesellschaft für Qualitätsanalysen (DGQA).