Euro wegen eines gebrochenen Hüftgelenkkopfes
Unserer Mandantin wurde im Jahr 2005 aufgrund ihres gesundheitlichen Zustandes eine Hüftprothese, und zwar ein BioBall Keramiksteckkopf, eingesetzt. Wegen einer erhöhten Versagensrate wurden diese Keramiksteckköpfe im Jahr 2007 vom Markt genommen.
Im Jahr 2013 brach der bei unserer Mandantin eingesetzte Keramikhüftkopf ohne Fremdeinwirkung.
Im Zuge des von uns geltend gemachten produkthaftungsrechtlichen Schadensersatzanspruchs gegen den Hersteller des Keramikhüftkopfes kam es zu einer außergerichtlichen Einigung.
Unsere Mandantin erhielt von der Haftpflichtversicherung des Herstellers des Hüftgelenkkopfes eine Abfindungszahlung in Höhe von 10.500,- Euro
10.500,- Euro wegen eines gebrochenen Hüftgelenkkopfes
Auch dieser Fall zeigt wieder deutlich, dass sich Betroffene besonders in Arzthaftungsangelegenheiten immer von einem spezialisierten Rechtsanwalt vertreten lassen sollten.
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