Schmerzensgeld nach zahnärztlichem Behandlungsfehler
Ein zahnärztlicher Behandlungsfehler kann für Patientinnen und Patienten erhebliche Folgen haben. Neben gesundheitlichen Schäden können auch finanzielle Belastungen entstehen. In solchen Fällen stellt sich oft die Frage nach Schmerzensgeld und Schadensersatz. Dieser Artikel beleuchtet die rechtlichen Grundlagen und Voraussetzungen für einen Anspruch auf Schmerzensgeld nach einem Behandlungsfehler beim Zahnarzt.

Zahnärztliche Behandlungsfehler dürfen nicht folgenlos bleiben.
Haben Sie nach Ihrem Zahnarztbesuch mit anhaltenden Schmerzen, Taubheitsgefühlen oder misslungenem Zahnersatz zu kämpfen? Wenn bei einer Zahnbehandlung etwas schiefgeht, liegt die Ursache oft in handwerklichen Fehlern, mangelhafter Hygiene oder einer unzureichenden Aufklärung vor dem Eingriff.
Ob Nervenschädigungen, falsch angepasste Implantate oder schwerwiegende Entzündungen – als Patient müssen Sie gesundheitliche und ästhetische Schäden durch einen zahnärztlichen Behandlungsfehler nicht einfach hinnehmen. Wir prüfen Ihren Fall bis ins Detail, analysieren medizinische Versäumnisse und setzen Ihre Ansprüche auf Schmerzensgeld sowie die Übernahme von Folgekosten konsequent für Sie durch.
Wann liegt ein Behandlungsfehler beim Zahnarzt vor?
Ein Behandlungsfehler liegt vor, wenn ein Arzt oder Zahnarzt bei der Behandlung eines Patienten nicht gemäß den anerkannten Regeln der ärztlichen Kunst vorgeht. Dies kann beispielsweise eine fehlerhafte Diagnose, eine unsachgemäße Behandlung oder eine mangelhafte Aufklärung des Patienten sein. Damit ein Anspruch auf Schmerzensgeld entsteht, muss ein Behandlungsfehler vorliegen, der zu einem Schaden beim Patienten geführt hat.
Typische zahnmedizinische Fehler
In der Zahnmedizin gibt es vielfältige potenzielle Behandlungsfehler. Dazu gehören insbesondere Versäumnisse in verschiedenen Behandlungsphasen:
- Fehler bei der Befunderhebung, wie das Übersehen von Karies auf einem Röntgenbild.
- Fehler bei der Durchführung einer Wurzelbehandlung, die zu einer Entzündung führen kann.
Auch eine fehlerhafte Platzierung von Zahnersatzes oder das Verletzen von Nerven während einer zahnärztlichen Behandlung können Behandlungsfehler darstellen.
Rechtliche Grundlagen der Arzthaftung
Die rechtlichen Grundlagen für die Arzthaftung sind im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) verankert. Ein Patient, der durch einen Behandlungsfehler geschädigt wurde, hat Anspruch auf Schadensersatz und Schmerzensgeld gemäß § 253 BGB.
Voraussetzung ist, dass ein Behandlungsvertrag zwischen dem Patienten und dem Zahnarzt bestand und dass der Zahnarzt den Behandlungsfehler zu vertreten hat. Die Beweislast liegt grundsätzlich beim Patienten, wobei bei einem groben Behandlungsfehler eine Beweislastumkehr eintreten kann.
Ansprüche auf Schmerzensgeld
Voraussetzungen für Schmerzensgeld
Ein Anspruch auf Schmerzensgeld entsteht, wenn ein zahnärztlicher Behandlungsfehler vorliegt, der zu einer gesundheitlichen Beeinträchtigung des Patienten geführt hat. Es muss ein Behandlungsvertrag zwischen dem Zahnarzt und dem Patienten bestehen.
Zudem muss ein kausaler Zusammenhang zwischen dem fehlerhaften Verhalten des Zahnarztes und dem entstandenen Schaden bestehen. Nicht jede Komplikation rechtfertigt einen Anspruch auf Schmerzensgeld, sondern nur ein Behandlungsfehler beim Zahnarzt.
Grob fahrlässige Behandlungsfehler

Ein grober Behandlungsfehler liegt vor, wenn der Zahnarzt in gravierender Weise gegen die anerkannten Regeln der zahnärztlichen Kunst verstoßen hat. Ein grober Behandlungsfehler kann zum Beispiel vorliegen, wenn ein Zahnarzt grundlegende hygienische Standards missachtet oder eine offensichtliche Diagnose unterlässt.
Bei einem groben Behandlungsfehler durch den Zahnarzt greift eine Beweislastumkehr, was die Position des geschädigten Patienten stärkt.
Schadensersatz und Entschädigung
Neben dem Schmerzensgeld kann ein Patient, der durch einen Behandlungsfehler geschädigt wurde, auch Anspruch auf Schadensersatz haben. Schadensersatz umfasst beispielsweise die Kosten für eine notwendige Nachbehandlung, Verdienstausfall oder vermehrte Aufwendungen.
Schmerzensgeld und Schadensersatz sollen den Patienten für die erlittenen Beeinträchtigungen und finanziellen Belastungen entschädigen, die durch den Behandlungsfehler des Zahnarztes entstanden sind.
Verfahren zur Geltendmachung von Ansprüchen
Schritte zur Klage gegen den Zahnarzt
Um einen Anspruch auf Schmerzensgeld gegen den Zahnarzt geltend zu machen, sollte der Patient zunächst alle relevanten Unterlagen sammeln, einschließlich des Behandlungsvertrags, der Behandlungsdokumentation und eventueller Gutachten.
Es ist ratsam, sich außergerichtlich mit dem Zahnarzt oder dessen Haftpflichtversicherung in Verbindung zu setzen, um eine Einigung zu erzielen, bevor man den Zahnarzt auf Schmerzensgeld verklagen muss.
Fristen und Verjährung
Ansprüche auf Schmerzensgeld unterliegen der Verjährung. Nach § 195 BGB beträgt die regelmäßige Verjährungsfrist drei Jahre. Die Frist beginnt mit dem Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Patient von dem Schaden und der Person des Schädigers Kenntnis erlangt hat oder hätte erlangen müssen.
Es ist wichtig, die Fristen zu beachten, um den Anspruch auf Schmerzensgeld nicht zu verlieren.
Dokumentation und Nachweisführung
Eine sorgfältige Dokumentation des Behandlungsfehlers und seiner Folgen ist entscheidend für die Durchsetzung von Ansprüchen auf Schmerzensgeld. Der Patient sollte alle relevanten Informationen sammeln, wie zum Beispiel Arztberichte, Gutachten und Zeugenaussagen.
Es ist ratsam, sich rechtzeitig anwaltlichen Rat einzuholen, um die Erfolgsaussichten einer Klage gegen den Zahnarzt auf Schmerzensgeld zu prüfen und die notwendigen Schritte einzuleiten.
Fälle von Behandlungsfehlern beim Zahnarzt

Zahnärztliche Behandlungsfehler sind weit mehr als bloße Unannehmlichkeiten – sie sind oft das Resultat handwerklicher Mängel oder diagnostischer Versäumnisse. Die Bandbreite ist groß:
- Diagnostik-Versagen: Wenn Karies auf Röntgenaufnahmen schlicht übersehen wird, riskieren Patienten schmerzhafte Entzündungen, die vermeidbar gewesen wären.
- Fehlerhafte Endodontie: Ein klassisches Beispiel ist die missglückte Wurzelbehandlung – etwa durch abgebrochene Instrumente im Kanal oder unvollständige Füllungen.
- Prothetische Mängel: Falsch sitzende Kronen oder fehlerhafte Implantate führen oft zu chronischen Kiefergelenksbeschwerden (CMD) und hohen Folgekosten.
Folgen und Schäden für den Patienten
Ein Behandlungsfehler beim Zahnarzt greift tief in die Lebensqualität ein. Die Konsequenzen sind oft multidimensional:
- Physisch & Funktionell: Chronische Schmerzzustände, eingeschränkte Kaufähigkeit oder der unwiederbringliche Verlust gesunder Zahnsubstanz.
- Psychisch: Das Vertrauensverhältnis zum Arzt ist zerstört; Zahnarztangst und die psychische Belastung durch ästhetische Entstellungen wiegen schwer.
- Finanziell: Oft ist eine kostspielige Gesamtsanierung notwendig, um die Fehler des Vorbehandlers zu korrigieren. Hier setzen wir an, um Ihre finanzielle Entlastung sicherzustellen.
Rechtsprechung und Urteile
Die Rechtsprechung ist komplex, aber patientenfreundlicher denn je. Während Gerichte jeden Fall individuell unter dem Mikroskop von medizinischen Sachverständigen prüfen, haben wegweisende Urteile des BGH und der Oberlandesgerichte (OLG) die Hürden für Patienten gesenkt.
Besonders bei groben Behandlungsfehlern tritt häufig eine Beweislastumkehr ein – das bedeutet, der Zahnarzt muss beweisen, dass sein Fehler nicht die Ursache für Ihren Schaden war. Wir nutzen diese rechtlichen Hebel, um für Sie das Maximum an Schmerzensgeld und Schadensersatz herauszuholen.
Prävention von Behandlungsfehlern
Prävention von Behandlungsfehlern
Effektives Qualitätsmanagement in der Zahnmedizin ist entscheidend, um Behandlungsfehlern vorzubeugen. Dazu gehören verschiedene Maßnahmen, wie zum Beispiel:
- Regelmäßige Fortbildungen des zahnärztlichen Teams.
- Die Einhaltung von Hygienestandards.
- Die Anwendung evidenzbasierter Behandlungsmethoden.
Auch die Dokumentation aller Behandlungsschritte und die Durchführung von internen Audits können dazu beitragen, die Qualität der zahnärztlichen Versorgung sicherzustellen und so das Risiko eines Behandlungsfehlers durch den Zahnarzt zu minimieren.
Aufklärungspflichten des Zahnarztes
Der Zahnarzt hat eine umfassende Aufklärungspflicht gegenüber dem Patienten. Vor jeder Behandlung muss der Zahnarzt den Patienten über die Diagnose, die geplante Behandlung, mögliche Risiken und Alternativen aufklären.
Der Patient muss in die Lage versetzt werden, eine informierte Entscheidung zu treffen. Eine mangelhafte Aufklärung kann einen Behandlungsfehler des Zahnarztes darstellen, der einen Anspruch auf Schmerzensgeld begründen kann. Der Behandlungsvertrag muss ordnungsgemäß sein.
Patientenrechte und Informationspflichten
Patienten haben in der Zahnmedizin umfassende Rechte, darunter das Recht auf Einsicht in ihre Patientenakte, das Recht auf eine zweite Meinung und das Recht auf eine verständliche Aufklärung. Zahnärzte sind verpflichtet, ihre Patienten über diese Rechte zu informieren.
Die Missachtung von Patientenrechten kann einen Behandlungsfehler nachweisen, der einen Anspruch auf Schmerzensgeld oder Schadensersatz rechtfertigt, wenn der Zahnarzt nicht ordnungsgemäß arbeitet und einen Schaden verursacht.

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Häufige Fragen
Hier finden Sie Antworten auf häufige Fragen zu Behandlungsfehlern.
Ein behandlungsfehler des zahnarztes liegt vor, wenn die zahnmedizinischen Maßnahmen von dem abweichen, was unter Gleichgesinnten als Standard gilt und dadurch ein Schaden entsteht. Im medizinrecht prüft man Befunderhebungsfehler, Fehleinschätzungen bei der Wahl des Eingriffs oder das Unterlassen von Behandlungsalternativen. Entscheidend sind Dokumentation, klinischer Befund (z.B. Schwellung, starke Schmerzen, Zahnverlust) und ob der Patient über Risiken aufgeklärt wurde. Eine ersteinschätzung durch einen unabhängigen Gutachter kann klären, ob Ansprüche bestehen.
Um schmerzensgeld zu fordern, sollten Sie zunächst Beschwerde beim Zahnarzt stellen und eine schriftliche Dokumentation der Beschwerden anfertigen. Kontaktieren Sie einen spezialisierten Anwalt im Medizinrecht, der die Erfolgsaussichten prüft und ggf. ein Gutachten veranlasst. In der Regel werden Ansprüche gegen die Haftpflichtversicherung des Zahnarztes geltend gemacht. Die Frage „wieviel schmerzensgeld“ hängt von Schwere der Folgen (z.B. Zahnverlust, langanhaltende starke Schmerzen, kosmetische Beeinträchtigungen) und vorhandenen schmerzensgeldtabellen ab.
Das Vorliegen eines Behandlungsfehlers wird durch medizinische Unterlagen, Befunde, Röntgenbilder, Fotos (z.B. von geschwollenem Zahnfleisch) und Gutachten belegt. Eine Befunderhebung und Dokumentation des Eingriffs durch den Zahnarzt ist entscheidend. Befunderhebungsfehler oder mangelnde Aufklärung sind häufige Indizien. Eine unabhängige ersteinschätzung durch einen zahnmedizinischen Sachverständigen klärt, ob dass ein behandlungsfehler ursächlich für Ihre Beschwerden war.
Fehler des Zahnarztes können verschiedene Schäden verursachen: Zahnverlust, Infektionen mit starker Schwellung, dauerhafte Sensibilitätsstörungen, fehlerhaft eingegliedert Zahnersatz oder kosmetische Schäden am Oberkiefer und Unterkiefer. Solche Folgen führen zu Schadenersatz- und Schmerzensgeldansprüchen sowie zu Kosten für die Nachbehandlung oder einen erneuten Eingriff.
Die Höhe des angemessenen schmerzensgelds richtet sich nach dem Ausmaß der Schmerzen, Dauer der Beeinträchtigung und dauerhaften Folgen (z.B. Zahnverlust). Schmerzensgeldtabellen geben Orientierung, doch individuelle Umstände (Alter, Berufsbeeinträchtigung, psychische Belastung) sind wichtig. In vielen Fällen nennt die Rechtsprechung Beträge in Euro schmerzensgeld-Bereichen, die je nach Fall variieren. Ein Anwalt oder Gutachter kann eine realistische Einschätzung geben, wieviel Schmerzensgeld verlangt werden kann.
Ja, neben Schmerzensgeld können Sie Kosten für Nachbehandlungen, Ersatz für mangelhaften Zahnersatz, proceduren zur Rekonstruktion (z.B. bei verlorenem Zahn im Oberkiefer) und sonstige materielle Schäden verlangen. Ihr Anspruch umfasst alle durch den Fehler verursachten wirtschaftlichen Folgen. In der Klage oder außergerichtlichen Forderung sollten diese Kosten detailliert aufgeführt und belegt werden.
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