Medizinrecht
3 Min Lesezeit

Allgemeines zur Berufsordnung für Ärzte

Geschrieben von
Laura Brockhaus
Veröffentlicht am
26.11.2012

Die Berufsordnungen der Ärzte werden von den Ärztekammern als Satzungen erlassen. Sie regeln die Rechte und Pflichten der Ärzte gegenüber Patienten, berufskollegen und gegenüber der Ärztekammer.

Die sog. Musterberufsordnung enthält Regelungen zur Berufsausübung wie bspw. allgemeine ärztliche Berufspflichten, Unvereinbarkeiten, Fortbildungspflichten, Qualitätssicherung sowie Pflichten gegenüber Patienten wie Behandlungsgrundsätze, Aufklärungspflicht, Schweigepflicht, Honorar- und Vergütungsabsprachen.

Überdies beinhaltet die Musterberufsordnung Regelungen über besondere medizinische Verfahren und Forschung. Auch wird das berufliche Verhalten geregelt. Dies umfasst die berufliche Kooperationen, die Beschäftigung angestellter Ärzte, Ärztegesellschaften, medizinische Kooperationsgemeinschaften zwischen Ärzten und Angehörigen anderer Fachberufe sowie Vorgaben über die Zusammenarbeit von Ärzten und Dritten, die unerlaubte Zuweisung gegen Entgelt, den Umgang mit Geschenken bis hin zu Verhaltensregeln zum Umgang mit Patienten und nichtärztlichen Mitarbeitern.

Verstöße gegen die MBO können auf verschiedene Arten geahndet werden.

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Laura Brockhaus
Patientenanwältin
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