Prozessrecht
3 Min Lesezeit

Aufklärung zur Antikörperbildung bei neuer Schwangerschaft

Geschrieben von
Christian Zierhut
Veröffentlicht am
08.05.2009

Aufklärung über Risiken einer Antikörperbildung bei neuer Schwangerschaft.1. Wird eine Frau mit der Blutgruppe 0 Rhesus-Faktor negativ von einem Kind mit einer Blutgruppe 0 Rhesus-Faktor positiv entbunden und wird ihr deshalb zur Vorbeugung gegen eine Antikörperbildung Immunglobulin injiziert, so ist sie darauf hinzuweisen, dass sich bei ihr dennoch Antikörper bilden und daraus schwerwiegende Risiken für eine erneute Schwangerschaft erwachsen können.2. Die Darlegungs- und Beweislast dafür, wie sie sich hei erfolgten Hinweis mit Blick auf eine weitere Schwangerschaft verhalten hätte, trifft in solchen Fällen die Frau.

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Christian Zierhut
Vorstand der Patientenanwalt AG
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