Medizinrecht
3 Min Lesezeit

Befunderhebungsfehler unterliegen leichteren Beweislastanforderungen

Geschrieben von
Laura Brockhaus
Veröffentlicht am
17.03.2009

Laut der aktuellen Rechtsprechung des BGH unterliegen die Fehler des Arztes bei der Befunderhebung nicht so strengen Beweisanforderungen wie die sog. Diagnosefehler.

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Laura Brockhaus
Patientenanwältin
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