Wenn Patienten psychisch erkrankt sind, so ist es für den behandelnden Arzt ein leichtes, sämtliche anderen Symptome auch auf die psychische Krankheit zu schieben.
In diesem Fall liegt jedoch ein Befunderhebungsfehler vor. Denn der Arzt muss sämtliche Befunde erheben, die für eine Diagnoseerstellung erforderlich sind.Bein einem uns vorliegenden Fall litt die Mandantin an einer Depression und zusätzlich an extremen Schmerzen im Nacken- bzw. Schulterbereich. Die Schmerzen wurden jedoch bei ihrer Odyssee durch verschiedene Kliniken und Arztpraxen nicht ernst genommen und dadurch wurden auch die erforderlichen Untersuchungen im Rückenbereich behandlungsfehlerhaft nicht vorgenommen. Die Feststellung des Leidens an der Halswirbelsäule erfolgte erst Jahre später. In dieser Zeit musste unsere Mandantin mit diesen Schmerzen leben.In dieser Angelegenheit machen wir nunmehr Ansprüche wegen Schadensersatz und Schmerzensgeld geltend. Da es vorliegend unterlassen wurde, die erforderlichen Befunde zu erheben, können Beweiserleichterungen zugunsten der Mandantin vorliegen.
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