Behandlungsfehler
3 Min Lesezeit

Behandlungsfehler führt zum Tod

Geschrieben von
Christian Zierhut
Veröffentlicht am
19.04.2013

Asklepios Stadtklinik Bad Tölz: Der behandelnde Arzt vergisst nach Bauchhöhlenoperation ein großes Bauchtuch im Operationsgebiet.

Das vergessene Bauchtuch führt zu einer abszedierenden Bauchhöhlenentzündung mit auslaufender Sepsis. Obwohl der Fremdkörper mit CT-Untersuchung erkannt wird, erhält die Patientin nicht die notwendige medizinische Versorgung. Nach einem Jahr Schmerzen kommt es zu einer Spontanperforation des abszedierenden Bauchtuches (sog. Platzbauch).

Die Patientin selbst zieht sich das Bauchtuch aus der offenen Wunde. Die Mutter unseres Mandanten verstirbt an den Folgen.

Bei diesem Behandlungsfehler hat sich ein sog. voll beherrschbares Risiko verwirklicht. Der betroffene Gefahrenbereich ist aus objektiver Sicht vollständig beherrschbar. Ärztliche Fehler müssen in diesem Bereich vollumfänglich ausgeschlossen werden, da ggü. dem Patienten volle Gefahrenvermeidung geschuldet ist.

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Behandlungsfehler
Christian Zierhut
Vorstand der Patientenanwalt AG
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