Fehldiagnose
Medizinrecht
3 Min Lesezeit

Fehlender Hinweis auf bestehendes Schlaganfallrisiko

Geschrieben von
Christian Zierhut
Veröffentlicht am
09.09.2013

Die Patientin wurde fehlerhaft nicht auf ein bestehendes Schlaganfallrisiko als Folge von Vorhofflimmern hingewiesen.

Aufgrund Vorhofflimmerns wurde die Patientin an einen Kardiologen und Internisten überwiesen. Die Patientin wurde jedoch, entgegen jeglichem ärztlichen Standard, nicht auf ein mögliches Schlaganfallrisiko hingewiesen, sondern lediglich auf mögliche Therapiemöglichkeiten bei Vorhofflimmern aufmerksam gemacht. Der dringende Hinweis auf das bestehende Schlaganfallrisiko sowie die damit einhergehenden dringend angezeigten Therapiemaßnahmen, blieben jedoch fehlerhaft unerwähnt.

Zudem wurde keine sofortige Antikoagulationstherapie eingeleitet. Als therapeutische Sofortmaßnahme wurden lediglich Medikamente verordnet. In der Folgezeit erlitt die Patientin einen Schlaganfall mit erheblichen Folgen. Bis heute ist an ein "normales" Leben nicht zu denken. Bei der gestellten Diagnose „ Vorhofflimmern" hätte daher umgehend mit einer Antikoagulationstherapie begonnen werden müssen.

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Christian Zierhut
Vorstand der Patientenanwalt AG
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