Wie aus Medienberichten aktuell bekannt wurde, hat das Handelsgericht in Toulon den TÜV- Rheinland offensichtlich wegen der Verletzung von Aufsichts- und Kontrollpflichten im Zusammenhang mit den mangelhaften Silikonimplantaten der Firma PIP verurteilt.
Die genauen Urteilsgründe sind noch nicht bekannt. Es ist jedoch davon auszugehen, dass das Gericht die Prüfpraxis des TÜV für unzureichend erachtet, so wie dies auch in verschiedenen in Deutschland anhängigen Klagen bemängelt wurde.
In jedem Fall sind die PIP- Geschädigten mit diesem Urteil einem gerechten Schadensausgleich wieder einen Schritt näher gekommen.
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