Brustimplantate
3 Min Lesezeit

Handelsgericht Toulon bestätigt Haftung des TÜV- Rheinland in Sachen PIP

Geschrieben von
Laura Brockhaus
Veröffentlicht am
14.11.2013

Wie aus Medienberichten aktuell bekannt wurde, hat das Handelsgericht in Toulon den TÜV- Rheinland offensichtlich wegen der Verletzung von Aufsichts- und Kontrollpflichten im Zusammenhang mit den mangelhaften Silikonimplantaten der Firma PIP verurteilt.

Die genauen Urteilsgründe sind noch nicht bekannt. Es ist jedoch davon auszugehen, dass das Gericht die Prüfpraxis des TÜV für unzureichend erachtet, so wie dies auch in verschiedenen in Deutschland anhängigen Klagen bemängelt wurde.

In jedem Fall sind die PIP- Geschädigten mit diesem Urteil einem gerechten Schadensausgleich wieder einen Schritt näher gekommen.

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Laura Brockhaus
Patientenanwältin
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