Medizinrecht
3 Min Lesezeit

Lähmung nach Grippeschutz- Impfung

Geschrieben von
Laura Brockhaus
Veröffentlicht am
21.06.2012

Besonders schlimm sind Fehler von Ärzten dann, wenn Kinder betroffen sind. Über einen besonders drastischen Fall wurde aktuell in der Münchner Abendzeitung berichtet.

Der kleine Arian wurde im November 2010 von seiner Kinderärztin gegen Grippe geimpft, obwohl er gerade erst eine Erkältung gehabt hatte. Im weiteren Verlauf verspürte der kleine Patient ein Kribbeln in den Beinen, bald darauf konnte er nicht mehr stehen. Schließlich verschlimmerten sich die Symptome immer mehr, bis Arian nur noch seinen linken Arm bewegen konnte.

Die Ärzte diagnostizierten eine „Myelitis transversa“. Hierunter ist eine Rückenmarksentzündung zu verstehen, die durch Bakterien oder Viren verursacht wird.

Durch intensive und langwierige Behandlungen konnte die Entzündung mittlerweile eingedämmt werden. Womöglich wird Arian jedoch ein Leben lang auf den Rollstuhl angewiesen sein.

Sollte sich bestätigen, dass die Ärztin im Rahmen der Grippeschutzimpfung einen Fehler begangen hat, stehen sicherlich erhebliche Schadensersatzansprüche im Raum. Insbesondere dürfte dem Jungen ein hohes Schmerzensgeld zustehen. Ferner ist in einem solchen Fall daran zu denken, dass in Zukunft wahrscheinlich noch hohe Schäden im Bereich Erwerbsminderung und Rentenausfall eintreten werden. Zudem ist an erhöhte Pflegeaufwendungen und sonstige vermehrte Bedürfnisse zu denken.

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Laura Brockhaus
Patientenanwältin
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