Eine Patientin wollte lediglich ihre Kurzsichtigkeit mittels einer Laseroperation korrigieren lassen. Hierbei sollte es sich eigentlich um einen Routine-Eingriff handeln. Die angeblich harmlose Operation missglückte jedoch, was für die Patientin einen erheblichen Schaden und Beeinträchtigungen bedeutet.Die Patientin leidet nun unter stärksten Sehstörungen. Sie nimmt seither Doppelkonturen sowie Schattenbilder wahr. Laut behandelnder Ärzte soll die Operation jedoch gemäß den Regeln der ärztlichen Kunst erfolgt sein.Es folgte ein jahrelanger Rechtsstreit. Ein daraufhin veranlasstes Sachverständigengutachten stellte schließlich das Vorliegen eines groben Behandlungsfehlers fest.In einem Teilurteil wurde sodann die Klinik und die Ärzte zu Zahlung von Schmerzensgeld in Höhe von € 30.000 verurteilt. Das Oberlandesgericht bestätigte dieses Urteil.Nun wird noch über die Höhe des Schmerzensgeldes gestritten. In diesem Prozess wird es um erhebliche Schadenspositionen gehen.
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