Behandlungsfehler
Prozessrecht
3 Min Lesezeit

Missglückte Augen-OP

Geschrieben von
Christian Zierhut
Veröffentlicht am
12.12.2011

Eine Patientin wollte lediglich ihre Kurzsichtigkeit mittels einer Laseroperation korrigieren lassen. Hierbei sollte es sich eigentlich um einen Routine-Eingriff handeln. Die angeblich harmlose Operation missglückte jedoch, was für die Patientin einen erheblichen Schaden und Beeinträchtigungen bedeutet.Die Patientin leidet nun unter stärksten Sehstörungen. Sie nimmt seither Doppelkonturen sowie Schattenbilder wahr. Laut behandelnder Ärzte soll die Operation jedoch gemäß den Regeln der ärztlichen Kunst erfolgt sein.Es folgte ein jahrelanger Rechtsstreit. Ein daraufhin veranlasstes Sachverständigengutachten stellte schließlich das Vorliegen eines groben Behandlungsfehlers fest.In einem Teilurteil wurde sodann die Klinik und die Ärzte zu Zahlung von Schmerzensgeld in Höhe von € 30.000 verurteilt. Das Oberlandesgericht bestätigte dieses Urteil.Nun wird noch über die Höhe des Schmerzensgeldes gestritten. In diesem Prozess wird es um erhebliche Schadenspositionen gehen.

Teilen Sie diesen Artikel
Behandlungsfehler
Prozessrecht
Christian Zierhut
Vorstand der Patientenanwalt AG
Blog

Weitere Blogartikel

Lesen Sie weitere Artikel zu den Themen Behandlungsfehler, Produkthaftung, Brustimplantate und mehr!

Sie haben noch Fragen? Wir hören zu!

Ihr Fall verdient eine ehrliche Einschätzung. Lassen Sie sich kostenlos beraten – unverbindlich und auf Augenhöhe.

100 % kostenfrei & unverbindlich

Seit mehr als 20 Jahren verhelfen wir Patienten zu Gerechtigkeit

Bereits zum fünften Mal in Folge ausgezeichnet:In der 2024 erschienenen Auflage des renommierten Rankings „Deutschlands beste Anwälte“ wurde Patientenanwalt AG – wie schon in den Jahren 2020 bis 2023 – erneut vom Handelsblatt in Kooperation mit dem US-Verlag Best Lawyers als Kanzlei des Jahres im Medizinrecht ausgezeichnet.
Ausgezeichnet mit dem DGQA-Gütesiegel „TOP Kanzlei für Medizinrecht 2025 – GOLD“. Diese Auszeichnung erhalten ausschließlich Kanzleien, die durch überdurchschnittliche Fachkompetenz, Mandantenzufriedenheit und transparente Arbeitsweise überzeugen. Vergeben von der Deutschen Gesellschaft für Qualitätsanalysen (DGQA).