Arzthaftung
3 Min Lesezeit

Myokardinfarkten : Befunderhebungsferhler Herzinfarkt

Geschrieben von
Christian Weissauer
Veröffentlicht am
13.06.2014

Myokardinfarkten

Nach Statistik des deutschen Bundesamtes sterben jährlich die meisten Menschen an Herzerkrankungen. Hierzu zählen insbesondere die chronische ischämische Herzkrankheit, der akute Myokardinfarkt sowie die Herzinsuffizienz.

Gerade bei Myokard infarkten kann größerer Gesundheitsschaden abgewendet werden,wenn die ersten Symptome von Ärzten rechtzeitig erkannt und therapiert werden.

Zur Diagnostik liefern neben der EKG- Untersuchung und des CT (zum Ausschluss einer Lungenembolie bzw. einer Aortendissektion) vor allem die Laborkontrolle der Herzenzyme entscheidende Informationen.

So zeigen der Troponinwert, der Wert der Creatinkinase sowie die MB- Creatinkinease eindeutige Hinweise für ein bedrohliches akutes Koronarsyndrom bzw. für einen akuten Myokardinfarkt.

Werden Befunde ärztlicherseits nicht eingeholt, so können solche Befunderhebungsfehler zu einer Haftung der behandelnden Ärzte bzw. des Klinikums führen. Nicht selten werden geschädigten Patienten erhebliche Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche zugesprochen.

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Christian Weissauer
Fachanwalt für Medizinrecht
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