Behandlungsfehler
3 Min Lesezeit

Neuer Vergleich in einer Arzthaftungsangelegenheit

Geschrieben von
Laura Brockhaus
Veröffentlicht am
03.08.2013

Aufgrund einer fehlerhaft durchgeführten Sterilisation konnte, nach außergerichtlichen Verhandlungen, für unsere Mandantschaft eine Schadensersatzzahlung in Höhe von 18.000 Euro erreicht werden.

Die Sterilisation wurde während eines Kaiserschnitts, durchgeführt. Dies allein stellt bereits einen Behandlungsfehler dar, da das Versagensrisiko bei dieser Art der Sterilisation zu hoch ist. Zum anderen wurde bei einer Revisionsoperation festgestellt, dass die Durchführung der Sterilisation wahrscheinlich schlichtweg vergessen wurde.

Der Geldbetrag umfasst insbesondere ein Schmerzensgeld für die physischen und psychischen Beeinträchtigungen der Mandantschaft

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Behandlungsfehler
Laura Brockhaus
Patientenanwältin
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