Behandlungsfehler
Medizinrecht
3 Min Lesezeit

OLG München stellt strenge Anforderungen an Kenntnis vom Behandlungsfehler

Geschrieben von
Christian Zierhut
Veröffentlicht am
05.12.2013

Im Falle unserer Mandantin teilt das OLG München die Auffassung des Erstgerichts nicht, dass die Ansprüche aus einer Fehlbehandlung verjährt seien.

Das Erstgericht hatte die Klage mit der Begründung abgewiesen, die Patientin hätte bereits Jahre vor der Klageeinreichung positive Kenntnis von dem sachverständig festgestellten Behandlungsfehler gehabt und stützte sich dabei auf einen Brief unserer Mandantin an den Schädiger, in dem sie darlegte, dass nach Aussage befreundeter Mediziner die aus der Behandlung resultierende OP- Narbe sehr groß erscheine.

Im Berufungsverfahren folgte das OLG München der Rechtsprechung des BGH und gab an, dass allein die Kenntnis von einem Misserfolg der Behandlung noch nicht als Kenntnis von einem konkreten Behandlungsfehler gewertete werden könne und daher nicht von einer Verjährung der Ansprüche auszugehen sei. Aufgrund des vom gerichtlichen Sachverständigen festgestellten groben Behandlungsfehlers unterbreitete der Senat einen Vergleichsvorschlag im vierstelligen Bereich.

Teilen Sie diesen Artikel
Behandlungsfehler
Medizinrecht
Christian Zierhut
Vorstand der Patientenanwalt AG
Blog

Weitere Blogartikel

Lesen Sie weitere Artikel zu den Themen Behandlungsfehler, Produkthaftung, Brustimplantate und mehr!

Sie haben noch Fragen? Wir hören zu!

Ihr Fall verdient eine ehrliche Einschätzung. Lassen Sie sich kostenlos beraten – unverbindlich und auf Augenhöhe.

100 % kostenfrei & unverbindlich

Seit mehr als 20 Jahren verhelfen wir Patienten zu Gerechtigkeit

Bereits zum fünften Mal in Folge ausgezeichnet:In der 2024 erschienenen Auflage des renommierten Rankings „Deutschlands beste Anwälte“ wurde Patientenanwalt AG – wie schon in den Jahren 2020 bis 2023 – erneut vom Handelsblatt in Kooperation mit dem US-Verlag Best Lawyers als Kanzlei des Jahres im Medizinrecht ausgezeichnet.
Ausgezeichnet mit dem DGQA-Gütesiegel „TOP Kanzlei für Medizinrecht 2025 – GOLD“. Diese Auszeichnung erhalten ausschließlich Kanzleien, die durch überdurchschnittliche Fachkompetenz, Mandantenzufriedenheit und transparente Arbeitsweise überzeugen. Vergeben von der Deutschen Gesellschaft für Qualitätsanalysen (DGQA).