Die Patientenanwalt AG prüft die möglichen Ansprüche einer Mandantingegen den deutschen Zulieferer von Industrie- Silikonan die französiche Firma PIP.Den geschädigten Frauen könnte ein Schadensersatzanspruch gegen den Chemikalienhändler Brenntag zustehen,wenn dieserseine Produktbeobachtungspflicht verletzt hat. Der Firma hätte sich aufdrängen müssen, dass das verkaufte Industrie- Silikon dazu verwendet wird Brustimplantate herzustellen. Der Zulieferer hätte dannrechtzeitig auf die, von seinem Produkt, ausgehenden Gefahren hinweisen müssen. DennBrenntag war bekannt, dass die Firma Poly Implant Prothese (PIP) ausschließlich Brustimplantate hergestellt hat.Dies sollten vor allem die Patientinnen berücksichtigen, bei denen die Krankenkassen die Kostenfür dieEntfernung der Brustimplantate verweigert oder eine Beteiligung an den Kosten verlangt. Jedoch ist auch in diesen Fällen die Verweigerung der Kostenübernahme oder die Beteiligung an den Kosten auf ihre Rechtmäßigkeit zu prüfen.Wünschenswert wäre es aber, wenn die rechtlichen Probleme nicht auf dem Rückender geschädigten Frauenausgetragen werden!
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