Arzthaftung
Behandlungsfehler
3 Min Lesezeit

Positives Gutachten der Landesärztekammer

Geschrieben von
Christian Weissauer
Veröffentlicht am
26.09.2012

München: Medizinrecht - Arzthaftungsrecht: Behandlungsfehler

Der Fall unseres Mandanten wurde durch einen Gutachter der Landesärztekammer begutachtet. Es ging um die fehlerhafte Behandlung eines Kompartmentsyndroms, woraufhin Gutachter einen Behandlungsfehler der Ärzte festgestellt hat. In diesem Fall wird nun zunächst versucht, eine außergerichtliche Regulierung für den Mandanten zu erreichen.

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Christian Weissauer
Fachanwalt für Medizinrecht
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