Das von unserer Mandantin in Haftung genommene Klinikum in München bezahlt auf Vorschlag des Gerichts nun einen Abfindungsbetrag i.H. von 7.000 Euro. Unsere Mandantin begab sich mit einer Sprunggelenksfraktur in die Klinik. Nach dem Eingriff fand sich im Operationsgebiet ein Darmvirus. Der gerichtliche Gutachter hatte festgestellt, dass ein solcher Darmvirus sich üblicherweise nicht auf der Haut von Patienten findet, im Übrigen aber konnte er nicht definitiv beschreiben, woher der Virus letztlich kommt. Darauf hin hat das Gericht einen Vorschlag unterbreitet, den die Parteien angenommen haben.
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