Arzthaftung
Behandlungsfehler
3 Min Lesezeit

Unzureichende Behandlung in Altenpflegeheimen

Geschrieben von
Laura Brockhaus
Veröffentlicht am
14.10.2011

Die Behandlung der Bewohner in einem Altenpflegeheim ist nicht selten unzureichend bis behandlungsfehlerhaft. Es gibt Fälle, in denen die Bewohner in unzulässiger Weise fixiert oder medikamentös ruhig gestellt werden, obwohl eine andere Behandlung durchaus möglich – für das Pflegepersonal vielleicht nur arbeitsaufwändiger wäre.Es sind Fälle bekannt, in denen die Bewohner eines Pflegeheimes quasi sich selbst überlassen werden, obwohl sie dazu nicht mehr in der Lage sind.Durch eine unzureichende oder falsche Behandlung in Pflegeheimen kann sich derGesundheitszustand der Bewohner erheblich verschlechtern. Doch auch dieAngehörigen leiden unter dem Leidensweg des Bewohners.In diesen Fällen können durch die unzureichende BehandlungSchadensersatzansprüche der Beteiligten ausgelöst werden, weshalb eine Haftung desPflegeheimes möglich ist.

Teilen Sie diesen Artikel
Arzthaftung
Behandlungsfehler
Laura Brockhaus
Patientenanwältin
Blog

Weitere Blogartikel

Lesen Sie weitere Artikel zu den Themen Behandlungsfehler, Produkthaftung, Brustimplantate und mehr!

Sie haben noch Fragen? Wir hören zu!

Ihr Fall verdient eine ehrliche Einschätzung. Lassen Sie sich kostenlos beraten – unverbindlich und auf Augenhöhe.

100 % kostenfrei & unverbindlich

Seit mehr als 20 Jahren verhelfen wir Patienten zu Gerechtigkeit

Bereits zum fünften Mal in Folge ausgezeichnet:In der 2024 erschienenen Auflage des renommierten Rankings „Deutschlands beste Anwälte“ wurde Patientenanwalt AG – wie schon in den Jahren 2020 bis 2023 – erneut vom Handelsblatt in Kooperation mit dem US-Verlag Best Lawyers als Kanzlei des Jahres im Medizinrecht ausgezeichnet.
Ausgezeichnet mit dem DGQA-Gütesiegel „TOP Kanzlei für Medizinrecht 2025 – GOLD“. Diese Auszeichnung erhalten ausschließlich Kanzleien, die durch überdurchschnittliche Fachkompetenz, Mandantenzufriedenheit und transparente Arbeitsweise überzeugen. Vergeben von der Deutschen Gesellschaft für Qualitätsanalysen (DGQA).