Unser Mandant erlitt im Rahmen einer LHE- Behandlung zur dauerhaften Haarentfernung Verbrennungen zweiten Grades.
Unseres Erachtens wurde unser Mandant vor der Behandlung nicht hinreichend über die mit der Behandlung verbundenen Risiken aufgeklärt. Ferner wurde die Behandlung vermutlich mit einer zu hohen Lichtenergie durchgeführt.
Nachdem die außergerichtlichen Verhandlungen gescheitert waren, reichten wir Klage ein. In der mündlichen Verhandlung riet das Gericht zur Vermeidung eines kostenintensiven medizinischen Gutachtens zum Abschluss eines Vergleichs im mittleren vierstelligen Bereich.
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