Arzthaftung
Behandlungsfehler
Prozessrecht
3 Min Lesezeit

Verletzung der Sicherungsmaßnahmen

Geschrieben von
Christian Zierhut
Veröffentlicht am
04.07.2012

Ein Patient muss in einer Klinik in jeder Lage so behandelt werden, dass ihm nichts zustößt. So muss z.B. sichergestellt werden, dass der Patient, welcher sich aufgrund der vorgenommenen Operation nicht richtig bewegen kann, nicht stützen kann.

Diese Pflicht des Arztes ist genauso wichtig, wie die richtige Behandlung, denn ein Fehler in der Organisation kann für den Patienten genauso fatale Folgen haben, wie der Behandlungsfehler selbst.In diesem Zusammenhang macht auch das Schicksal von Showstar Margot Werner besonders betroffen. So stürzte sie angebliche aus dem Fenster ihres Zimmers im Klinikum Bogenhausen. Die genauen Umstände sind noch ungeklärt.Sofern ein Patient in einem Krankenhaus aufgrund einer nicht vorgenommenen, aber geschuldeten Hilfeleistung stürzt, so können Schadensersatzansprüche gegen das Klinikum entstehen.Dabei kann eine Beweislastumkehr zugunsten des Patienten eingreifen. Denn es handelt sich hierbei um ein voll beherrschbares Risiko seitens der Klinik. Demnach kann vermutet werde, dass ein Fehler des Klinikums vorlag. Der Patient hätte in einem Arzthaftungsprozess dann gute Chancen, Schadensersatz zu erhalten.

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Vorstand der Patientenanwalt AG
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