Behandlungsfehler
3 Min Lesezeit

Nicht sachgerecht durchgeführte Operation an der Hand

Geschrieben von
Laura Brockhaus
Veröffentlicht am
04.06.2014

Nicht sachgerecht durchgeführte Operation an der Hand

Unsere Mandantschaft hatte aufgrund eines Unfalles eine stark blutende Hand, sowie multiple Gelenkbrüche im Finger- und Handbereich. In der gegnerischen Klinik wurde eine Operation durchgeführt, welche keine Notoperation war.

Doch trotz augenscheinlich sehr komplizierten Brüchen, wurde die Operation nicht von einem Handchirurgen durchgeführt. Es operierte lediglich der diensthabende Arzt. Nicht einmal eine Verlegung in eine Klinik für Handchirurgie wurde in Betracht gezogen.

Nicht sachgerecht durchgeführte Operation an der HandEs wurde während der Operation drei Nägel falsch gesetzt. Außerdem ragte ein weiterer Nagel aus der Hautoberfläche heraus. Aus den Unterlagen der Nachbehandler geht hervor, dass es sich um einen groben Behandlungsfehler handelt.

Unsere Mandantschaft leidet heute noch unter sehr starken Schmerzen in der ganzen Hand, welche in den ganzen Körper ausstrahlen. Derzeit wird ein Gutachten erstellt, um die Behandlungsvorwürfe zu bestätigen.

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Laura Brockhaus
Patientenanwältin
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