Medizinrecht
3 Min Lesezeit

Fälschlicherweise am falschen Finger operiert

Geschrieben von
Christian Weissauer
Veröffentlicht am
07.07.2013

Unsere Mandantin wurde fehlerhaft am falschen Finger operiert und leidet nun erheblich unter den Folgen.

Aufgrund eines schnellenden linken Mittelfingers, musste sich unsere Mandantin einer Operation unterziehen. Fälschlicherweise wurde jedoch von dem Operateur der rechte, völlig gesunde Mittelfinger operiert. Dies hatte zur Folge, dass sich unsere Mandantin unmittelbar nach der ersten Operation einer zweiten Operation, nun des "richtigen" linken Mittelfingers unterziehen musste, obwohl nur eine Operation wirklich nötig gewesen wäre.

In der Folgezeit litt unsere Mandantin an erheblichen Schwellungen und Schmerzen, nun an beiden Mittelfingern, welche zu erheblichen Beschwerden und Einschränkungen im alltäglichen Leben führten.

Es wird nun eine außergerichtliche Einigung mit der Gegenseite angestrebt. U.a. werden Schmerzensgeld sowie Zukunftsschaden gefordert.

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Christian Weissauer
Fachanwalt für Medizinrecht
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