Geburtsschäden
3 Min Lesezeit

Fehlerhafte Episiotomie- Naht wäre vermeidbar gewesen

Geschrieben von
Laura Brockhaus
Veröffentlicht am
08.08.2014

Fehlerhafte Episiotomie Naht wäre vermeidbar gewesen

Bei unserer Mandantin musste während einer Geburt ein Dammschnitt gesetzt werden. Bei der anschließenden Naht wurden die Wundränder versetzt adaptiert, was zu erheblichen Beschwerden führte und im Ergebnis eine Revisionsoperation erforderlich machte.

Nachdem die gegnerische Haftpflichtversicherung zunächst dahingehend argumentierte, dass die nicht korrekte Adaption auf eine Insuffizienz der Nähte im Rahmen einer Wundheilungsstörung zurückzuführen sei, bestätigte der Sachverständige der einvernehmlich zu Rate gezogenen Ärztekammer nunmehr, dass die Adaption der Wundränder nicht anatomiegerecht erfolgt ist. Der Sachverständige geht zudem davon aus, dass dies vermeidbar gewesen wäre.

Fehlerhafte Episiotomie Naht wäre vermeidbar gewesen

Im nächsten Schritt werden wir Regulierungsverhandlungen mit der gegnerischen Haftpflichtversicherung führen, um für unsere Mandantin ein angemessenes Schmerzensgeld zu erwirken.

Teilen Sie diesen Artikel
Geburtsschäden
Laura Brockhaus
Patientenanwältin
Blog

Weitere Blogartikel

Lesen Sie weitere Artikel zu den Themen Behandlungsfehler, Produkthaftung, Brustimplantate und mehr!

Sie haben noch Fragen? Wir hören zu!

Ihr Fall verdient eine ehrliche Einschätzung. Lassen Sie sich kostenlos beraten – unverbindlich und auf Augenhöhe.

100 % kostenfrei & unverbindlich

Seit mehr als 20 Jahren verhelfen wir Patienten zu Gerechtigkeit

Bereits zum fünften Mal in Folge ausgezeichnet:In der 2024 erschienenen Auflage des renommierten Rankings „Deutschlands beste Anwälte“ wurde Patientenanwalt AG – wie schon in den Jahren 2020 bis 2023 – erneut vom Handelsblatt in Kooperation mit dem US-Verlag Best Lawyers als Kanzlei des Jahres im Medizinrecht ausgezeichnet.
Ausgezeichnet mit dem DGQA-Gütesiegel „TOP Kanzlei für Medizinrecht 2025 – GOLD“. Diese Auszeichnung erhalten ausschließlich Kanzleien, die durch überdurchschnittliche Fachkompetenz, Mandantenzufriedenheit und transparente Arbeitsweise überzeugen. Vergeben von der Deutschen Gesellschaft für Qualitätsanalysen (DGQA).