Medizinrecht
3 Min Lesezeit

Fehlerhafte Hand-OP

Geschrieben von
Christian Zierhut
Veröffentlicht am
22.07.2012

Aufgrund eines Unfalls wurde unsere Mandantin im Klinikum Neuperlach notfallmäßig an der Hand operiert. Die Operation verlief jedoch fehlerhaft. Laut Gutachten des MDK stellt eine mit Fehlstellung versorgte Fraktur am Mittelhandknochen 5 mit konsekutiver Achsabweichung im MCP-Gelenk 5 und eine Drehfehler an D5 sowie eine in Fehlstellung versorgte Fraktur am Mittelglied von D4 mit intraartikulärer Dehiszenz der Fragmente über 3 mm, einen Verstoß gegen den etablierten fachärztlichen Standard dar. Angestrebt wird eine außergerichtliche Einigung über einen Gesamtbetrag in Höhe von mind. rund € 115.000.

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Christian Zierhut
Vorstand der Patientenanwalt AG
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