Im Falle eines Mandanten hat nun der vom Gericht bestellte Sachverständige einen Behandlungsfehler bestätigt.
Unser Mandant litt unter einem Basaliom im Gesicht, das von der nunmehrig beklagten Ärztin mittels einer Probeexzision diagnostiziert wurde. Das histopathologische Gutachten ergab, dass im Rahmen dieser Biopsie nicht alle Tumorzellen entfernt worden waren. Dennoch nahm die Ärztin keine operative Nachexzision bis zur Tumorfreiheit vor, sondern behandelte mittels photodynamischer Therapie weiter.
Dieses Vorgehen- so der gerichtliche Sachverständige- entsprach nicht dem fachärztlichen Standard und ist damit als Behandlungsfehler anzusehen.
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