Unser Mandant begab sich in die urologische Abteilung eines Klinikums. Bei einer Ureterorenskopie wurde möglicherweise behandlungsfehlerhaft der Harnleiter des Patienten perforiert. Dies blieb von den verantwortlichen Ärzten unbemerkt.
Durch diese Harnleiterverletzung entstand ein retroperitonealer Abszess welcher eine operative Versorgung notwendig machte. Seit der operationsbedingten Perforation des Harnleiters ist der Patient körperlich sehr stark eingeschränkt. Der weitere Heilungsverlauf ist ungewiss. Es droht ein Dauerschaden.
Unserem Mandaten, welcher der deutschen Sprache nicht mächtig ist und wahrscheinlich auch nicht in seiner Muttersprache mittels Dolmetscher richtig aufgeklärt wurde, stehen hier möglicherweise ganz erhebliche Ansprüche auf Schadensersatz wegen fehlerhafter Behandlung und fehlerhafter Aufklärung zu.
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