Behandlungsfehler
3 Min Lesezeit

Hygienemängel und zu spät behandelte Sepsis

Geschrieben von
Laura Brockhaus
Veröffentlicht am
29.05.2013

Unser Mandant ist Opfer von zwei Behandlungsfehlern geworden. So ist bei ihm zunächst eine Prostatabiopsie durchgeführt worden. Da bei diesem Eingriff Hygienemängel zu beklagen waren, wurde unser Mandant mit einem Bakterium infiziert.

Nach dieser Behandlung wurde er wieder entlassen. Schon nach kurzer Zeit ging es ihm jedoch immer schlechter. Jedoch reagierten die Ärzte nicht. Über zwei Tage lag unser Mandant auf der normalen Station ohne, dass er auf die Intensivstation verlegt wurde, obwohl sein Zustand sich stetig verschlechterte. Auch wurde ihm nicht rechtzeitig das richtige Antibiotikum verabreicht.Erst nach zwei Tagen und auf Drängen seiner Ehefrau wurde unser Mandant auf die Intensivstation verlegt. Dort teilte man ihm mit, dass er nicht später auf die Intensivstation hätte verlegt werden dürfen.Unser Mandant litt zu diesem Zeitpunkt an einer schweren Sepsis, die er nur knapp überlebte.

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Laura Brockhaus
Patientenanwältin
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