Nach operativen Routineeingriff durch behandelnde Ärzte der Herz- und Gefässklinik GmbH Bad Neustadt verstarb der Vater und Ehemann unserer Mandantschaft.
Der Patient wurde mittels minimalinvasivem Eingriff an der Mitralklappe des Herzens operiert. Während der Operation wurde behandlungsfehlerhaft ein Gefäß vernäht wodurch es infolgedessen zu einer erheblichen Reperfusionsstörung kam. Teile des Herzens starben ab. Mehrere Notoperationen -darunter der Einsatz eines Kunstherzens- konnten den Patienten nicht retten.
Der Patient verstarb infolge kardiogenem Schock nach biventrikulärem Pumpversagen und Kreislaufdepression.
Hinsichtlich der mit diesem Eingriff verbunden Risiken wurde der Patient nicht ausreichend aufgeklärt. Nach Auswertung der Behandlungsunterlagen gehen wir von ärztlichen Behandlungsfehlern aus.
Ansprüche bestehen sowohl gegen der Arzt, als auch gegen das Klinikum.
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