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Behandlungsfehler
Hier finden Sie Fachartikel rund um das Thema Behandlungsfehler.
Behandlungsfehler
Dokumentationspflicht
Einsichtsrecht in Behandlungsunterlagen - Der Rechtsnachfolger als Anspruchsteller
Nach einhelliger Rechtsprechung steht dem Patienten ein Einsichtsrecht in seine gesamte Behandlungsdokumentation zu. Hergeleitet wird dieser Anspruch aus dem Behandlungsvertrag iVm. § 810 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) und ist Ausfluss des im Grundgesetz niedelgelegten Recht auf Selbstbestimmung des Patienten.
Anästhesie
Behandlungsfehler
Der Zeitpunkt der medizinischen Aufklärung - am Operationstag grundsätzlich verspätet
Das Selbstbestimmungsrecht des Patienten gebietet eine rechtzeitige Aufklärung. D.h. der Patienten muss -ohne in Zugzwang zu geraten-, das Für und Wider des Eingriffs abwägen und sich frei entscheiden können.
Behandlungsfehler
Einwilligung
Die medizinische Aufklärung eines ausländischen Patienten
Ist ein Patient der deutschen Sprache nicht mächtig, so ist es die Pflicht des Arztes sich zu vergewissern, ob die erteilte ärztliche Aufklärung verstanden wurde. In Zweifelsfällen ist auf Veranlassung des behandelnden Arztes ein Dolmetscher, bzw. eine sprachkundige Vertrauensperson hinzuzuziehen, die die Übersetzung vornimmt.
Arzthaftung
Behandlungsfehler
Englisches Insolvenzrecht kein Ausweg für Ärzte
Geschädigte Patientinnen und Patienten können auch dann weiterhin ihre Arzthaftungsansprüche vor Gericht geltend machen, wenn der Arzt sich auf (angebliche) Restschuld-/Haftungsbefreiung nach englischem Insolvenzrecht beruft.
Behandlungsfehler
Dokumentationspflicht
Einsicht in die Behandlungsunterlagen nach Tod des Patienten
Stirbt der Patient infolge eines Behandlungsfehlers verweigern Ärzte und Krankenhäuser vielfach die Herausgabe der Behandlungsunterlagen an die Angehörigen bzw. deren Rechtsvertretung. Da diese zum Nachweis eines ärztlichen Verschuldens jedoch für gewöhnlich dringend erforderlich sind stellt sich die Frage, wem nach dem Tod des Patienten ein Einsichtsrecht in die Behandlungsdokumentation zusteht.
Arzthaftung
Behandlungsfehler
Der Feststellungsantrag in der Arzthaftungsklage
In vielen Fällen ist bei Einreichung der Arzthaftungsklage die Schadensentwicklung noch nicht abgeschlossen. Auf Seiten des klagenden Patienten empfiehlt es sich dann, neben einem Leistungsantrag (z. B auf Zahlung eines angemessenen Schmerzensgeldes) auch einen Feststellungsantrag in die Klageschrift mitaufzunehmen.
Behandlungsfehler
Dokumentationspflicht
Hygienemängel im Krankenhaus können zur Beweislastumkehr führen
Nicht steriles OP-Besteck, nicht desinfizierte Hände. Solche Umstände betreffen den Bereich der Hygiene in einer Klinik oder einer Praxis. Wird z.B. bei der Sterilgutaufbereitung nicht richtig gearbeitet und werden die Hygienevorschriften nicht eingehalten, so können gefährliche Infektionen auftreten.


